Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vorplanung Fehmarnsundquerung FSQ), Eisenbahnbrücke und Straßenbrücke getrennt einschließlich Rückbaukonzept für das Bestandsbauwerk – Schienenanbindung feste Fehmarnbeltquerung
Referenznummer der Bekanntmachung: 2016/S 067-117811
II.1.2)CPV-Code Hauptteil71322300 Planungsleistungen für Brücken
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vorplanung Fehmarnsundquerung FSQ), Eisenbahnbrücke und Straßenbrücke getrennt einschließlich Rückbaukonzept für das Bestandsbauwerk – Schienenanbindung feste Fehmarnbeltquerung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE60 Hamburg
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:
Vorplanung Fehmarnsundquerung FSQ), Eisenbahnbrücke und Straßenbrücke getrennt einschließlich Rückbaukonzept für das Bestandsbauwerk – Schienenanbindung feste Fehmarnbeltquerung;
Objektplanung Verkehrsanlagen Schiene und Straße, Objektplanung Ingenieurbauwerke Krbw Süd, Sundbrücke inkl. Rückbau Bestandsbauwerk, SÜ Blieschendorfer Weg, Krbw Nord – HOAI Lph 1-2.
Tragwerksplanung für die genannten Bauwerke HOAI Lph 2. Fachplanungen Technische Streckenausrüstung Schiene Anpassung im Bestand/Neubau Oberleitung, Leit- und Sicherungstechnik, Elektrische Energieanlagen — Lph 1-2.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionBeginn: 11/01/2017
Ende: 31/08/2018
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Vorplanung Fehmarnsundquerung (FSQ), Eisenbahnbrücke und Straßenbrücke getrennt – Schienenanbindung feste Fehmarnbeltquerung
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:11/01/2017
V.2.2)Angaben zu den AngebotenDer Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: INGE Ingenieurbüro Grassl/HTG c/o Ingenieurbüro Grassl GmbH
Nationale Identifikationsnummer: 560737
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: INGE Ingenieurbüro Grassl/HTG c/o Ingenieurbüro Grassl GmbH; HTG Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:04/12/2019
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil71322300 Planungsleistungen für Brücken
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE60 Hamburg
Hauptort der Ausführung:
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Vorplanung Fehmarnsundquerung (FSQ), Eisenbahnbrücke und Straßenbrücke getrennt einschließlich Rückbaukonzeption für das Bestandsbauwerk – Schienenanbindung feste Fehmarnbeltquerung.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionBeginn: 11/01/2018
Ende: 31/08/2018
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: INGE Ingenieurbüro Grassl/HTG c/o Ingenieurbüro Grassl GmbH
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: INGE Ingenieurbüro Grassl/HTG c/o Ingenieurbüro Grassl GmbH; HTG Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Visualisierung der Vorzugsvariante für das Planungspaket 2 (getrennte Brücken), Mit dem Entscheid der Vorzugsvariante pro Planungspaket ist ein wichtiger Meilenstein des Planfeststellungsabschnittes „neue FSQ“ erreicht. Dieser ist nicht nur bedeutend für die Beteiligten der Projektabwicklung, sondern auch wesentlich für die öffentliche Verbände und Bürger*innen der Region. Um die Öffentlichkeit frühzeitig einzubinden und die Akzeptanz zum Projekt zu steigern, soll der AN seine Vorzugsvariante in Form einer realistischen und naturgetreuen Visualisierung darstellen. Dafür soll nicht nur das IBW dargestellt werden, sondern auch die Umgebung des Sundes. (N4).
VII.2.2)Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Bei einem Wechsel des AN müssten erneut Planungsmodelle zur jeweiligen Bauwerksvariante erstellen werden. Dies würde erhebliche Zusatzkosten verursachen und kann nicht ohne Weiteres ohne die bisher erbrachten Leistungen des Hauptvertrages erfolgen. Der Wechsel des AN würde daher eine Verzögerung des Projekt bedeuten und würde darüber hinaus voraussichtlich Zusatzkosten verursachen. Der derzeitige AN kann die Synergieeffekte der bereits ausgearbeiteten Varianten sinnvoll nutzen.
VII.2.3)PreiserhöhungAktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 820 362.04 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 846 402.44 EUR