Das Tanzhaus, Reichsstraße 34 in 86609 Donauwörth, liegt inmitten des Zentrums der Stadt Donauwörth. Die Nutzung des Standortes reicht bis ins 14. Jahrhundert zurück. Seitdem wurden an dieser Stelle im Verlauf der Zeit zahlreiche Gebäude für öffentliche und gesellschaftliche Zwecke errichtet. Bei dem heutigen Gebäude handelt sich um ein für multifunktionale Nutzungen konzipiertes großes Stadthaus. Dieses wurde 1975 im Stil des historischen Erscheinungsbildes des im Zweiten Weltkrieg zerstörten Vorgängerbaus errichtet und zwischenzeitlich jüngst in die Liste der Baudenkmäler aufgenommen. Im Erdgeschoss befinden sich eine Ladenpassage mit kleineren Geschäftseinheiten sowie Zugänge zu zwei Treppenhäusern und zum Eingangsbereich des Stadtsaals im ersten Obergeschoss. In der zweiten Etage sind Räumlichkeiten für ein Restaurant einschließlich Küche untergebracht. Im 1. Dachgeschoss sind zwei Büroeinheiten und eine Praxiseinheit sowie eine Wohnung vorhanden, im 2. Dachgeschoss war ein archäologisches Museum eingerichtet. Das 3. Dachgeschoß beherbergt eine Lüftungsanlage. Im Untergeschoss befindet sich eine zweigeschossige Tiefgarage, die von der Gebäuderückseite aus befahren werden kann. Seit 2016 steht das Tanzhaus leer und wird nicht mehr genutzt. Das Grundstück liegt innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Innenstadt“.
Das Anwesen befindet sich im Eigentum der Stadt Donauwörth und soll zukünftig weiterhin schwerpunktmäßig öffentlichen Zwecken dienen. Im Rahmen verschiedener Workshops wurde durch den Stadtrat ein Nutzungs- und Raumprogramm festgelegt und beschlossen.
Tragende Bauteile erfolgten in Stahlbeton bzw Mauerwerk. Das Dachtragwerk besteht aus Stahlbetonträgern mit StB Deckenplatte und aufgesattelten Holz Dachsparren.
Die Untergeschosse liegen innerhalb des Grundwassers, hier ist ein erhöhter Aufwand für die Sanierung zu erwarten. Das Bestandsgebäude wird um wesentliche Nutzungen (Bibliothek/Touristen Information/Ticket Office/ Verwaltung und Standesamt) erweitert. Der Saal bleibt erhalten.
Da die Treppenhäuser keinem heutigen Standard in Bezug auf Entfluchtung und Brandschutz entsprechen, wird die Erschließung im Innern neu geregelt. Hier sind wesentliche Eingriffe in die Substanz zu erwarten. Besondere Beachtung sollte die Aussteifung und Standsicherheit während der Bauphase finden. Hier wird es zu temporären Abstützungen kommen, welche statisch nachgewiesen werden müssen.
Die Fassade wird thermisch ertüchtigt, im EG erfolgen neue Öffnungen mit Rundbögen, welche in den Bestand integriert werden müssen.
Aufgrund der hochwertigen Nutzungen verlangt der Ausbau nach einem erhöhten Standard. Die Oberflächen sollten widerstandsfähig gegenüber einer intensiven öffentlichen Nutzung sein. Tresen und Mobiliar sind die neue Visitenkarte des Tanzhauses und daher in hohem Maße identitätsstiftend.
Die technische Infrastruktur (Heizung/Sanitär/Lüftung/Elektro) ist in Gänze zu erneuern. Da die im Bestand zur Verfügung stehende Fläche für Kanalführungen begrenzt ist, wird ein wesentlicher Aspekt sein, im Vorfeld Abstriche bei der Auslegung der Lüftungsanlage zu machen.
Für weitere Details wird auf die "Anlage 5_ND_Projektbeschreibung" verwiesen.
Es werden Planungsleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für Sanitär, Heizung, Lüftung und Gebäudeautomation iSd. § 53 HOAI Abs. 2, Nr. 1, Nr. 2, Nr .3 und Nr. 8 und zwar mit den Grundleistungen (LP 1-9) gem. Anlage 15.1 zur HOAI 2021 und Optional die Besonderen Leistungen „Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist" ausgeschrieben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise in folgenden Stufen:
— Stufe 1: LP 1 und LP 2,
— Stufe 2: LP 3 und LP 4,
— Stufe 3: LP 5, LP 6 und LP 7,
— Stufe 4: LP 8 und LP 9.
Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung und einer bauabschnittsweisen Durchführung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die Besondere Leistung sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist.
Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster HAV-KOM orientieren (siehe Anlage 3)