VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender TextAbschnitt Nummer: II.2.4
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Anstatt:
Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Absatz 2 der Verordnung 1370/2007 i.V.m. § 8a Absatz 2 PBefG für die Durchführung eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Stadt Augsburg und Landkreis Augsburg beabsichtigen als zuständige Aufgabenträger, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (Schrannenstr. 3, 86150 Augsburg) die Verkehrsleistungen des Linienbündels "Stadtbus Königsbrunn" (Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG auf den AVV-Regionalbuslinien 810, 820, 830, 840, N798) als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Absatz 2 PBefG mit Wirkung zum 10.12.2023 bis zum 10.12.2033 im Rahmen eines Vergabeverfahrens europaweit auszuschreiben.
1. Angaben von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja;
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: unbekannt
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus schriftlich mitgeteilt werden
2. Menge der Dienstleistung
ca. 569.786,893 Nwkm (Musterfahrplanjahr)
Ein Musterfahrplanjahr besteht aus 250 Tagen Montag bis Freitag ohne Feiertage und Sonntage, davon 63 Tage nur an schulfreien Tagen und 187 Tagen nur an Schultagen; 51 Samstagen und 64 Sonn-und Feiertagen.
Des Weiteren wird auf den Liniensteckbrief "Stadtbus Königsbrunn" verwiesen.
Hinweis:
Gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1, § 8a Absatz 2 Satz 2 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Regierung von Schwaben zu stellen
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
muss es heißen:
Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Absatz 2 der Verordnung 1370/2007 i.V.m. § 8a Absatz 2 PBefG für die Durchführung eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Stadt Augsburg und Landkreis Augsburg beabsichtigen als zuständige Aufgabenträger, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (Schrannenstr. 3, 86150 Augsburg) die Verkehrsleistungen des Linienbündels "Stadtbus Königsbrunn" (Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG auf den AVV-Regionalbuslinien 810, 820, 830, 840, N798) als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Absatz 2 PBefG mit Wirkung zum 10.12.2023 bis zum 10.12.2033 im Rahmen eines Vergabeverfahrens europaweit auszuschreiben.
1. Angaben von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja;
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: unbekannt
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus schriftlich mitgeteilt werden
2. Menge der Dienstleistung
ca. 565.882,333 Nwkm (Musterfahrplanjahr)
Ein Musterfahrplanjahr besteht aus 250 Tagen Montag bis Freitag ohne Feiertage und Sonntage, davon 63 Tage nur an schulfreien Tagen und 187 Tagen nur an Schultagen; 51 Samstagen und 64 Sonn-und Feiertagen.
Des Weiteren wird auf den Liniensteckbrief "Stadtbus Königsbrunn" verwiesen.
Hinweis:
Gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1, § 8a Absatz 2 Satz 2 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Regierung von Schwaben zu stellen
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)