Los 1: ISS Eisenacher Straße (EIS)
Für den Schulstandort im Ortsteil Mariendorf im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin ist die Realisierung einer Integrierten Sekundarschule (ISS) mit einer 6-0-Zügigkeit vorgesehen. Zudem sind eine Doppel-Sporthalle mit 6 Hallenteilen sowie die zugehörigen Sport- und Schulfreianlagen zu realisieren. Es ist der Silber-Standard des „Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen“, hrsg. vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) zu erreichen.
Los 2: ISS Garzauer Straße (GAZ)
Für den Schulstandort im Ortsteil Biesdorf im Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin ist die Realisierung einer Integrierten Sekundarschule (ISS) mit einer 6-0-Zügigkeit vorgesehen. Zudem sind eine Sporthalle mit 3 Hallenteilen sowie die zugehörigen Sport- und Schulfreianlagen zu realisieren. Es ist der Silber-Standard des „Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen“, hrsg. vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) zu erreichen.
Beide Lose:
Die zu vergebenden Leistungen betreffen die Projektsteuerung der jeweiligen Neubaumaßnahme, angefangen mit der Vorbereitung und Begleitung des Vergabeverfahrens für die Bauleistungen, die durch einen Generalübernehmer erbracht werden sollen, über die Realisierung des Bauvorhabens bis hin zu dessen schlüsselfertiger Übergabe an den Bedarfsträger. Die Projektsteuerungsleistungen unterteilen sich in folgende Leistungsstufen:
— Projektstufe 1: Projektvorbereitung,
— Projektstufe 2: Planung,
— Projektstufe 3: Ausführungsvorbereitung,
— Projektstufe 4: Ausführung,
— Projektstufe 5: Projektabschluss.
Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsstufen durch den Auftraggeber erfolgt stufenweise, optional, wobei auch Teilleistungen abgerufen werden können. Die Beauftragung der Projektstufe 1 erfolgt unmittelbar mit Auftragserteilung. Vorgesehen ist eine Projektlaufzeit von ca. 60 Monaten. Nähere Informationen enthält der Projektsteckbrief, der den Teilnahmeantragsunterlagen beiliegt. Es besteht keine Andienungspflicht für den AG bzw. kein Anspruch auf Vergütung oder Entschädigung beim Absehen von weiterer Beauftragung.
Bewerbungen sind möglich für ein oder beide Lose. Es besteht eine Loslimitierung dergestalt, dass ein Bewerber maximal in einem Los zugelassen wird. Hierfür ist durch den Bewerber die Lospräferenz (Erstwunsch) im Teilnahmeantrag anzugeben. Pkt. II.1.6) gilt insoweit nicht.