Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Falls das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, sind die Bietergemeinschaftserklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung und die Erklärung des bevollmächtigten Vertreters, Angaben zum Vertretungsberechtigten, der Unterauftragnehmer und deren Kapazitäten abzugeben. Ferner ist anzugeben, welches Mitglied der Bietergemeinschaft welche Leistungen im Auftragsfall erbringen wird Die Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt über das vollständig ausgefüllte Formular zur Eigenerklärung sowie über Vorlage geforderten Eigenerklärungen und Nachweise. Die formlosen Angebote ohne Verwendung vom Formular werden nicht berücksichtigt. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Mit der Bekanntmachung wird die Aufgabenstellung veröffentlicht. Diese Aufgabenstellung umfasst Planungsaufgabe, Bewerbungsbedingungen und Wertungskriterien; definiert die Bedürfnisse, Ziele und Mittel des Auftraggebers sowie die wesentlichen Rahmenbedingungen des Projektes. Das Honorarangebot ist in Form des vollständig ausgefüllten Honorarblattes zu erstellen. Gefordert wird ordnungsgemäß ausgefülltes Formular zur Eigenerklärung mit erforderlichen Angaben der unter III A) und B) zu den folgenden Ausschlussgründen: In § 123 (1) GWB werden folgende Ausschlussgründe genannt: 1. Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen,
2. Terrorismusfinanzierung,
3. Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßiger erlangter Vermögenswerte,
4. Betrug,
5. Subventionsbetrug,
6. Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr,
7. Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern,
8. Vorteilsgewährung und Bestechung,
9. Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr,
10. Menschenhandel und Förderung des Menschenhandels.
In § 124 (1) GWB werden folgende fakultative Ausschlussgründe genannt:
1. Verstoß gegen umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlicher Verpflichtungen,
2. Zahlungsunfähig, Insolvenzverfahren/vergleichbares Verfahren oder gewerbliche Tätigkeit wurde ein-gestellt,
3. Schwere Verfehlung im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit,
4. Verfälschung des Wettbewerbs,
5. Interessenskonflikt (§ 6 VgV),
6. Verzerrung des Wettbewerbs durch anderweitige Beteiligung und Vorbereitung im Vergabeverfahren (§ 7 VgV),
7. Vorzeitige Beendigung eines geschlossenen Vertrags bzw. Schadensersatz bei früheren Auftrag,
8. Schwerwiegende Täuschung in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien,
9. Beeinflussung der Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers.
Erhalt vertraulicher Informationen und fahrlässige oder vorsätzliche Übermittlung irreführender Informationen sowie die Angaben zu Gründen in Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichen Fehlverhalten gemäß § 124 (1) GWB. Weiteren Teilnahmebedingungen siehe im Formular zur Eigenerklärung und Matrix Formale Kriterien. Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen.