1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich um Teilnahme am Wettbewerb zu bewerben. Hierfür ist zwingend ein Bewerberbogen zu verwenden, der in dem unter Ziff. I.3) genannten Projektraum registrierungsfrei zur Verfügung steht. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über den o. g. Projektraum. Am Auftrag interessierte Unternehmen werden daher darum gebeten, sich für den Projektraum zu registrieren und im eigenen Interesse die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
2. Der Bewerberbogen enthält neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. III.1 geforderten Angaben zur Beurteilung der Eignung eine Abfrage von Angaben zur Person des Bewerbers sowie Vordrucke einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB und einer Erklärung nach § 22 MiLoG. Weiter enthält er für den Fall der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung. Der Bewerbungsbogen ist für eine Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen. Der Bewerberbogen mit den vorstehend sowie unter Ziff. III.1 geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich über den elektronischen Projektraum bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (postalisch oder per E-Mail statt elektronisch über den Projektraum) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
3. Im elektronischen Projektraum sind die folgenden Anlagen zur Auftragsbekanntmachung frei verfügbar:
- Anlage 1: Auslobungsunterlagen
- Anlage 2: Fotos Plangebiet
- Anlage 3: Plangrundlagen, darunter 3.2 Bebauungsplan, 3.3 Leitbautenkonzept, 3.4 Blockkonzept, 3.5 Gebäudepässe, 3.6 Daten Bibliothekssanierung
- Formblatt 01: Bewerberbogen
- Vertragsentwurf
- Datenschutzinformationen zur Vergabe
Weitere, erst für die Ausarbeitung der Wettbewerbsaufgabe erforderliche Unterlagen werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber*innen zur Verfügung gestellt.
4. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen zum Teilnahmewettbewerb müssen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist über den elektronischen Projektraum eingereicht werden.
5. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber*in sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von im Teilnahmeantrag vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein/-e Bewerber/-in bzw. eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
6. Die Auftraggeberin behält sich vor, im Teilnahmewettbewerb nicht berücksichtigte Bewerber*innen/ Bewerbergemeinschaften entsprechend ihrer Rangfolge bis zur Höchstzahl von 12 Verfahrensteilnehmern nachträglich (bis spätestens 7 Kalendertage nach Versand der Auslobungsunterlagen) als Nachrückende am weiteren Verfahren zu beteiligen, soweit einzelne im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber*innen/ Bewerbergemeinschaften mitteilen, von der Abgabe eines Wettbewerbsbeitrags absehen.
7. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
8. Weitere Bearbeitung: Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung. Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts die/den mit dem ersten Preis ausgezeichnete Teilnehmer*innen zu Verhandlungen über die Realisierung aufzufordern. Sofern die erste Preisträger*in sich mit einem anderen Architekturbüro zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen hat, behält sich die Ausloberin vor, den Zuschlag im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens auch mehreren Architekturbüros in Form einer Arbeitsgemeinschaft zu erteilen. Im Übrigen bleibt § 8 Abs. 2 RPW 2013 unberührt. Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens auf das Erstangebot zu erteilen (§ 17 Abs. 11 VgV).
9. Bindende Vorgaben: Auf "bindende Vorgaben", die zum Ausschluss der Arbeit von der Beurteilung durch das Preisgericht führen, wird mit Ausnahme der Nichtbeachtung der formalen Leistungsbestandteile (Einhaltung der Einlieferungsfristen, Verletzung der Anonymität) verzichtet. Textpassagen dieser Wettbewerbsauslobung, die als zwingende Vorgaben verstanden werden könnten, aber nicht explizit als "bindende Vorgabe" aufgeführt sind, sind als wesentliche Zielvorgaben der Auslobung zu betrachten. Eine Missachtung dieser Vorgaben führt nicht zum sofortigen Ausschluss der betreffenden Arbeiten, sondern unterliegt der üblichen Bewertung des Preisgerichts. Gleiches gilt für klarstellende oder ergänzende Formulierungen in der Protokollierung des Rückfragenkolloquiums. Nur wenn diese explizit als zusätzliche zwingende Vorgaben gekennzeichnet werden, wird die Missachtung zum Ausschluss von der Preisgerichtsbeurteilung führen.
10. Voraussichtliche Termine -
22.12.2022 Frist für schriftliche Rückfragen
12.01.2023 Rückfragenkolloquium
15.03.2023 Abgabe der Pläne
22.03.2023 Abgabe der Modelle
04.05.2023 Preisgerichtssitzung
11. Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe. Die Ausloberin beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts die mit dem ersten Preis ausgezeichnete Teilnehmer*in zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert wird. Beauftragt werden stufenweise, die folgenden Planungsleistungen:
Leistungsphasen 2 bis 4 Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI 2021, sowie qualitätssichernde Leistungen (Leitdetails).
Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und sobald der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH9R7LV