Konzessionsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.3)KommunikationWeitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersAndere: Land Hessen vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt als Glücksspielaufsichtsbehörde i. S. d. § 9a Abs. 2 Nr. 3 des 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrag (3. GlüÄndStV)
I.5)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten
II.1.2)CPV-Code Hauptteil92350000 Dienstleistungen des Spiel- und Wettbetriebs
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten zu festen Quoten i. S. d. § 21 GlüStV bis zum 30.6.2021.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den LosenDiese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt ist gem. § 9a Abs. 2 Ziff. 3 GlüStV i. V. m. § 16 Abs. 3 Hessisches Glücksspielgesetz (HGlüG), ist mit der Durchführung des Erlaubnisverfahrens im Bereich der Sportwetten beauftragt.
Ab dem 1.1.2020 können Erlaubnisse zum Veranstalten von Sportwetten im Geltungsbereich des GlüStV beantragt werden. Die Erlaubnis zum Veranstalten von Sportwetten kann erteilt werden, wenn die Voraussetzungen des GlüStV erfüllt sind.
Nähere Informationen unter folgender URL: https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit/gl%C3%BCcksspiel/sportwetten/konzessionsverfahren
II.2.5)ZuschlagskriterienDie Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
- Kriterium: Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen des § 4a Abs. 4 GlüStV; nähere Einzelheiten in II.2.4), III.1), VI. 3)
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der KonzessionEnde: 30/06/2021
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Ein geschätzter Wert nach II.2.6) kann nicht angegeben werden, da es sich um die Bekanntmachung in einem Erlaubnisverfahren handelt. Zu der Besonderheit des Verfahrens s. VI.3).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAuflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitMöglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.1.3)Technische und berufliche LeistungsfähigkeitMöglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen und von Nebenbestimmungen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den Eingang der AngeboteTag: 30/06/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Informationen über das Inkrafttreten des 3. GlüÄndStV finden Sie unter folgender URL: https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit/gl%C3%BCcksspiel/sportwetten
Diese Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Es besteht keine förmliche Bekanntmachungspflicht, da das Konzessionsverfahren nicht den Bestimmungen des GWB-Vergaberechts unterliegt. Die Bekanntmachung dient der Information der Marktteilnehmer über die geänderten Bedingungen des Erteilungsverfahrens. Mit Inkrafttreten des 3. GlüÄndStV am 1.1.2020 wird bis zum 30.6.32021 die bislang vorgesehene Kontingentierung der Sportwettkonzessionen auf 20 aufgehoben. Es ist mithin kein Auswahlverfahren zwischen den Antragstellern erforderlich.
Auf die Erteilung einer Konzession besteht kein Rechtsanspruch.
Nähere Informationen über die einzureichenden Unterlagen sind unter folgender URL abrufbar: https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit/gl%C3%BCcksspiel/sportwetten/konzessionsverfahren
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Zuständigkeit der Nachprüfungsinstanzen (§§ 102 ff. GWB) ist nicht eröffnet. Rechtsbehelfsverfahren sind bei den zuständigen Verwaltungsgerichten einzuleiten.
Ort: Darmstadt
Land: Deutschland
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteiltOffizielle Bezeichnung: S. Rechtsbehelfsbelehrung in der Erlaubnis i. S. d. § 58 VwGO i. V. m. § 74 Abs.1 Satz 2, Abs. 2 VwGO
Postanschrift: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail:
sportwettkonzessionen@rpda.hessen.deTelefon: +49 6151128568
Fax: +49 611327642247
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:27/12/2019