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Dienstleistungen - 625803-2021

07/12/2021    S237

Deutschland-Augsburg: Öffentlicher Verkehr (Straße)

2021/S 237-625803

Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge

Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Abschnitt I: Zuständige Behörde

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Augsburg, Landkreis Aichach-Friedberg, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
Postanschrift: Schrannenstr.3
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: vergabeverfahren@avv-augsburg.de
Telefon: +49 82134377117
Fax: +49 82134377107
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.avv-augsburg.de
I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Kommunalbehörde

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über das Linienbündel "Wittelsbacher Land 01" als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs.2 PBefG

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen

Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Busverkehr (innerstädtisch/regional)
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Hauptort der Ausführung:

Stadt Augsburg, Landkreis Aichach-Friedberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Absatz 2 der Verordnung 1370/2007 i.V.m. § 8a Absatz 2 PBefG für die Durchführung eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Die Stadt Augsburg und der Landkreis Aichach-Friedberg beabsichtigen als zuständige Aufgabenträger, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (Schrannenstr.3, 86150 Augsburg) die Verkehrsleistungen des Linienbündels "Wittelsbacher Land 01" (Personenbeförderung mit Omnibussen nach PBefG auf den AVV-Regionalbuslinien 227, 305, 306, 315, 316, 317, AST 227, Rufbus 317) als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Absatz 2 PBefG mit Wirkung zum 10.12.2023 bis zum 10.12.2033 im Rahmen eines Vergabeverfahrens europaweit auszuschreiben.

1. Angabe zu Vergabe von Unteraufträgen:

Vergabe von Unteraufträgen beabsichtigt: ja

Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: unbekannt

Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils, der an Dritte vergeben werden soll: Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus schriftlich mitgeteilt werden.

2. Menge der Dienstleistung:

ca. 544.064,725 Nwkm/Musterfahrplanjahr

Ein Musterfahrplanjahr besteht aus:

o 250 Tagen Montag bis Freitag ohne Feiertage und Sonntage, davon 63 Tage nur an schulfreien Tagen und 187 nur an Schultagen

o 51 Samstagen

o 64 Sonn- und Feiertagen

Der Rufbusverkehr erfolgt nach Bedarf.

Des Weiteren wird auf den Liniensteckbrief "Linienbündel Wittelsbacher Land 01" verwiesen.

Hinweis:

Gemäß § 12 Absatz 6, § 8a Absatz 2 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Regierung von Schwaben zu stellen.

(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
Beginn: 10/12/2023
Laufzeit in Tagen: 3653

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Zusätzliche Angaben:

I) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische Angaben:

1) Information über ausschließliche Rechte:

Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja

Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Linienverkehren im Sinne des PBefG, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden.

2) Sonstige besondere Bedingungen:

Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja

Die Bieter/Mitglied Bietergemeinschaft müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben;

3) Teilnahmebedingungen:

3.1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angabe zu Inhaber, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellte Personen des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft

Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):

3.2) Technische Anforderungen

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja;

Verweis auf die einschlägigen Rechts-/Verwaltungsvorschriften: Personenbeförderungsgesetz (PBefG), Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)

3.3) Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge:

Die ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 Absatz 3 PBefG wird durch den Liniensteckbrief für das Linienbündel "Wittelsbacher Land 01" nebst Anlage 1 (Musterfahrpläne) und Anlage 2 (Qualitätsstandards) definiert: siehe https://www.avv-augsburg.de/der-avv/ausschreibungen/. Die Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Anforderungen sowie den Qualitäts- und Umweltstandards (siehe Anlage 2 zum Liniensteckbrief Linienbündel "Wittelsbacher Land 01") entsprechen: siehe https://www.avv-augsburg.de/der-avv/ausschreibungen/

II. Verfahren

1) Zuschlagskriterien:

Das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt sind

2) Angaben zur elektronischen Auktion

Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

3) Sprache, in der Angebote verfasst werden können: Deutsch

III) Weitere Angaben

1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München, Deutschland; E-mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de; Telefon:+49 8921762411; Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/;Fax:+49 8921762847

2) Einleitung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Falle der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.3 (Zusätzliche Angaben) III. 1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB)

VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/12/2021