Der Bieter/Die Bietergemeinschaft erklärt, dass:
— er/sie alle gewerbe- und insb. handwerksrechtlichen Voraussetzungen gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, erfüllt, soweit diese für die Erbringung der angebotenen Leistung anwendbar sind,
— bei ihm/ihnen keine Ausschlussgründe im Sinne des § 6e EU Abs. 4 und 6 VOB/A vorliegen,
— keine dem Bieter/einem Mitglied der Bietergemeinschaft zurechenbare Person im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung im Sinne des § 6e EU Abs. 1 VOB/A begangen hat,
— er seine/sie ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Krankenversicherungsbeiträgen und Sozialabgaben erfüllt hat und erfüllt/erfüllt haben und erfüllen,
— er/sie sich für den Fall der Beauftragung mit den zu vergebenden Leistungen bereits jetzt verpflichtet/verpflichten, die Regelungen des BerlAVG einzuhalten,
— er/sie bei der Auftragsdurchführung ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlt/zahlen,
— er/sie insb. § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz- MiLoG), § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zur Kenntnis genommen hat und beachten wird/werden.