1. Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Ist-Maße werden im Falle einer Bestellung als vertraglich vereinbart angesehen und bedürfen vor Änderung einer schriftlichen Genehmigung durch den Auftraggeber.
2. Der Hersteller übernimmt die volle Produkthaftung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
3. Der Auftraggeber ist berechtigt, hinsichtlich Spezifikation oder zugesicherter Eigenschaften gutachterliche Untersuchungen vornehmen zu lassen. Sollten sich negative Abweichungen ergeben, trägt der Auftragnehmer die entstandenen Kosten.
4. Service und Ersatzteillieferungen müssen binnen 48 Stunden vom Auftragnehmer garantiert werden. Es sind die nächstgelegenen Servicezentren, die sämtliche Instandhaltungsarbeiten fach- und sachgerecht durchführen, schriftlich zu benennen. Das Fahrzeug hat eine voraussichtliche Laufzeit von ca. 25 Jahren.
5. Die allgemeine Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und für den Durchrostungsschutz 6 Jahre gerechnet vom Tag der mängelfreien Abnahme durch einen für Feuerwehrfahrzeuge zuständigen Abnahmeingenieur des technischen Prüfdienstes für Feuerwehrgeräte in Hessen.
6. Das Fahrgestell wird vom Auftragnehmer Los 1 an den Auftragnehmer Los 2 ausgeliefert. Der Termin der Fertigstellung des Fahrgestells und der Überführung vom Fahrgestellhersteller zum Aufbauhersteller ist dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Das Fahrgestell muss so rechtzeitig an den Auftragnehmer Los 2 ausgeliefert werden, dass die Fertigstellung des kompletten Fahrzeuges bis zum 1.4.2022 unter allen Umständen gewährleistet ist. Der Zeitpunkt der Auslieferung ist zwischen AN Los 1 und AN Los 2 verbindlich zu koordinieren.
Der Ausbauhersteller muss das Fahrgestell im Rahmen der Eingangskontrolle überprüfen und dem Auftraggeber bestätigen, dass das Fahrgestell eingetroffen ist und das dieses zum Aufbau des in Los 1 beschriebenen Löschgruppenfahrzeuges uneingeschränkt geeignet ist.
7. Bei der Auslieferung müssen:
— das Fahrgestell mindestens dem Stand der in dieser Ausschreibung aufgeführten Normung, der verkehrsrechtlichen Vorschriften und den Regeln der Technik entsprechen,
— der Motor mindestens den Forderungen aus dieser Ausschreibung geltenden Abgasvorschriften entsprechen,
— die Bremsanlage den Anforderungen der StVZO und den gültigen EG-Vorschriften entsprechen.
Das Fahrzeug muss:
— dem neuesten Stand der Technik,
— den gültigen Unfallverhütungsvorschriften,
— den gültigen DIN und VDE-Vorschriften,
— den CE – Normen,
— den TR BOS,
— der gültigen StVZO,
— den Forderungen der GUV,
— den einschlägigen europäischen Regeln (z. B. Abgasnorm mindestens EEV-Richtlinie 1999/96 EG, KFZ-EMV-Richtlinie 95/54/EG),
— den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und bei der Übergabe an den Auftraggeber mängelfrei sein.