Bauleistung - 63519-2019

08/02/2019    S28

Deutschland-Stuttgart: Diverse Bauwerke

2019/S 028-063519

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn AG
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG – Beschaffung Infrastruktur FS.EI 3
E-Mail: einkauf-s21nbs@deutschebahn.com
Fax: +49 69-265-21939
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

S21, PFA 1.6a; Los 2 B, Interregiokurve, Ingenieurbauwerke, AVL- 3

Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S 119-271605
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
44112000 Diverse Bauwerke
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

S21, PFA 1.6a;Los 2 b, Interregiokurve, Ingenieurbauwerke

Los-Nr.: 2B
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Hauptort der Ausführung:

Stuttgart

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

S21, PFA 1.6a;Los 2 b, Interregiokurve, Ingenieurbauwerke

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 12/10/2017
Ende: 25/05/2020
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der„TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 011-022423

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 18FEI33267
Los-Nr.: Los 2b
Bezeichnung des Auftrags:

S21, PFA 1.6a; Los 2 b Interregiokurve, Ingenieurbauwerke

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
15/10/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/02/2019

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
44112000 Diverse Bauwerke
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Hauptort der Ausführung:

Stuttgart

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die bisherige Ausführung des Verbaus Nord ist aufgrund von geänderten Randbedingungen vor Ort zu modifizieren

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/02/2019
Ende: 31/12/2019
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Geänderte Ausführung Verbau 2

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Bei den o. g. Leistungen handelt es sich um zusätzliche Leistungen, welche nötig sind, um den Verbau an die geänderten Begebenheiten vor Ort anzupassen. Eine Vergabe an einen weiteren/anderen AN ist nicht zweckmäßig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der vom AN-Bau zu erbringenden Leistung besteht. Eine wirtschaftliche Ausführung der o. g. Leistungen kommt demnach nur durch den AN-Bau in Betracht.

VII.2.3)Preiserhöhung