III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAuflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Mit dem Angebot ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden einzureichen:
- Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt)
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU, VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen in der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Befähigungsschein über den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen gemäß der §§ 7 und 20 Sprengstoffgesetz (SprengG)
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im Original gültig
- Berufs- oder Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig)
- Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig)
- Der Auftraggeber wird von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung anfordern
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU, VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen mit dem Angebot der Vergabestelle vorzulegen:
- Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt)
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU, VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Nachweis der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (Haftpflichtversicherungsnachweis für Vermögens-, Sach- und Personenschäden) mit Angabe der Deckungssummen
- Urkalkulation, bei der Prüfung der Angebote sowie von Nachträgen und Zusatzvereinbarungen kann die Urkalkulation zur Preisprüfung herangezogen werden. Einer Anwesenheit des Bieters bedarf es dazu nicht. Nachunternehmerleistungen sind in der Kalkulation detailliert und nachprüfbar abzubilden (Mengen, Zeitansätze, Teilleistungen) und auszuweisen.
III.1.3)Technische und berufliche LeistungsfähigkeitAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 3 EU, VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen mit dem Angebot der Vergabestelle vorzulegen:
- Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt)
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- Nachweis über die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
- Befähigungsschein über den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen gemäß der §§ 7 und 20 Sprengstoffgesetz (SprengG)
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- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
(Hinweis: Präqualifizierte Unternehmen/ Mitglieder einer Bietergemeinschaft führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die in diesem Verzeichnis hinterlegten Referenzen, müssen mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sein. Nicht vergleichbare Referenzen im Präqualifikationsverzeichnis können nicht gewertet und auch nicht nachgefordert werden.)
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6a, Nr. 2 EU, VOB/A für nicht präqualifizierte Unternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Auftragnehmer vorzulegen:
- Angaben über die Ausführung von Leistungen der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
- Angabe der Anzahl der technischen Fachkräfte und des Leitungspersonals
- eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt durch Vorlage einer Geräte-/ Ausstattungsliste
- Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Bieters und/oder der Führungskräfte durch Studiennachweise, Nachweis der Berufsausbildung sowie Angaben zur Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt durch Eintragung im Formblatt Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen (VHB Formblatt 235)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind, zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten, mit dem Angebot einzureichen:
a) Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (Formblatt 221 VHB Stand 2019) oder Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (Formblatt 222 VHB Stand 2019)
b) Erklärung der Bieter u./ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019), sofern zutreffend
c) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt durch Eintragung im Formblatt Verzeichnis der Leistungen bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen (VHB Formblatt 235)
d) - Befähigungsschein über den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen gemäß der §§ 7 und 20 Sprengstoffgesetz (SprengG)
Präqualifizierte Unternehmen/ Mitglieder einer Bietergemeinschaft führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) vor zulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist mit Angebotsabgabe die Eigenerklärungen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) auch die der Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers
e) Aufgliederung der Einheitspreis (Formblatt 223 VHB Stand 2019)
f) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB Stand 2019)
g) Referenzprojekte: Nachweise von durchgeführten Projekten mit vergleichbaren Leistungsanforderungen und Volumen aus den letzten 5 Jahren
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
An die Auftragsdurchführung werden soziale Kriterien gestellt, mit dem Angebot sind von jedem Bieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft gem. Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt Erklärung wie folgt abzugeben:
a) Anlage 1 Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes)
b) Anlage 2 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes)
c) Anlage 3 Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes)
d) Anlage 5 Angaben von zu berücksichtigenden sozialen, umweltbezogenen und innovativen Kriterien im Vergabeverfahren
e) Anlage 6 Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung Anlage A
f) Befähigungsschein über den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen gemäß der §§ 7 und 20 Sprengstoffgesetz (SprengG)
Ebenfalls sind mit dem Angebot folgende Erklärungen gem. Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt auch von jedem Nachunternehmer abzugeben:
g) Anlage 1 Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes)
h) Anlage 3 Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes)
i) Anlage 5 Angaben von zu berücksichtigenden sozialen, umweltbezogenen und innovativen Kriterien im Vergabeverfahren
j) Anlage 6 Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung Anlage A
Die Erklärungen des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt liegen den Vergabeunterlagen bei und sind per Hand zu unterschreiben. Die elektronische Textform ist hier nicht ausreichend.
k) Befähigungsschein über den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen gemäß der §§ 7 und 20 Sprengstoffgesetz (SprengG)