Das Kommunalunternehmen Liegenschaften Haimhausen AdöR plant die Quartiersentwicklung Birkenweg. In diesem Zusammenhang ist angedacht, im nordwestlichen Bereich des neuen Baugebietes die Parzellen 1a – 1d, 2 und 3a-3c sowie den dazugehörigen Garagenhof mit Wohnhäusern und Garagen zu bebauen.
Konkret ist ein Reihenhaus-Dreispänner (je Haus ca. 135-150 m² Wohnfläche), ein Reihenhaus-Vierspänner (je Haus ca. 115-135 m² Wohnfläche) sowie ein Mehrfamilienhaus mit 3-4 Wohneinheiten vorgesehen.
Zudem sollen 19 Garagenstellplätze entstehen. Es wäre auch vorstellbar, anstatt Garagen Carports (oder gemixt) im Garagenhof zu realisieren.
Die Wohngebäude sollen möglichst nachhaltig und umweltschonend errichtet werden.
Die Bebauung soll nach vorliegendem B-Plan erfolgen, vorzugsweise mit flach geneigten Pultdächern und extensiver Begrünung.
Der Bau von Kellern ist wirtschaftlich zu überprüfen, da die Häuser nach dem Richtlinienmodell der Gemeinde Haimhausen veräußert werden sollen und der hohe Grundwasserstand sich monetär ungünstig auswirken dürfte.
Die Südterrassen der Reihenhäuser sollen eine möglichst große Überdachung erhalten, auf der Photovoltaikanlagen für die jeweilige Einheit die Stromversorgung für Luft-Wärme-Pumpen angebrachten werden sollten.
Die Außenanlagen sollen möglichst nicht versiegelt bzw. offenporig gestaltet werden.
Die Wohneinheiten sollen schlüsselfertig erstellt werden, lediglich Ausstattung wie Bodenbeläge, Türen und sanitäre Einrichtungsgegenstände können vom Käufer (je nach Baufortschritt) angepasst werden.
Nach groben Kostenschätzungen wird aktuell von Gesamtkosten (KG 200-700) i. H. v. 7,0 Mio. € brutto ausgegangen.
Terminlich sind folgende Meilensteine angedacht:
Planungsbeginn: 09/2022
Fertigstellung: 12/2024
Für die Quartiersentwicklung Birkenweg Haimhausen sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI zu vergeben.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.