siehe Vergabeunterlagen / Bitte beachten Sie unter anderem dringend die Anlage "wichtige Hinweise" ! /
Dem Angebot sind mindestens fünf geeignete Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV beizufügen (siehe "wichtige Hinweise")
Ihre eingereichten Referenzen: ausreichende Erfahrung, nachgewiesen durch geeignete Referenzen aus früher ausgeführten Aufträgen, ist nachzuweisen. Einzureichen ist eine Liste (freiwillig: gerne auch begleitet von entsprechenden Referenzbestätigungen) der in den drei zurückliegenden Jahren ausgeführten, mit dem zu vergebenden Auftrag nach Art, Umfang, Auftragswert und Leistungszeitraum vergleichbaren Aufträge.
Hierbei können durchaus auch mehrere Aufträge vom selben Auftraggeber als Referenzen dienen, solange die eingereichten Referenzen mit dem zu vergebenden Auftrag nach Art, Umfang, Wert und Leistungszeitraum vergleichbar sind.
Jeder Bieter muss insgesamt mindestens fünf Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vorlegen.
Die Referenzen sollen unter anderem Angaben zu folgenden Punkten enthalten:
- Name und Anschrift des jeweiligen Auftraggebers der Referenzleistung
- Ausführungsort und Nutzungsart des Objekts
- Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art, Umfang und Wert
- Leistungszeitraum
- Kontaktdaten für Rückfragen beim Auftraggeber
Sofern ein Bieter die geforderte Eignung, also die geforderten Referenzen, nicht nachweist, berechtigt dies die Vergabestelle zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren.
Die Vergabestelle behält sich in jedem Falle vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben.
Der Auftragnehmer (AN) muss im Rahmen seines Angebotes den Nachweis über eine Zertifizierung seines Unternehmens nach der DIN 77200 oder gleichwertig erbringen. (Eine Kopie des Zertifikats muss dem Angebot beiliegen)
Ebenfalls ist mit Angebotsabgabe im Vergabeverfahren der Nachweis über die Zertifizierung nach DIN 9001(aktuelle Fassung) oder gleichwertig zu führen. (Eine Kopie des Zertifikats muss dem Angebot beiliegen)
weitere einzureichende Nachweise/Dokumente:
Auszug aus dem Gewerbezentralregister, nicht älter als drei Monate
Aussagen zur tariflichen Eingruppierung und Entlohnung des eingesetzten Personals sowie ggf. zu freiwilligen, d. h. übertariflichen Leistungen
Fluktuationsquote per anno bei den festangestellten Beschäftigten ohne Zeitverträge
eine Kopie des Handelsregisterauszugs
eine Kopie der Gewerbeerlaubnis
eine Aufstellung über die belegten Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre (Nachweis durch zugelassenen Steuerberater oder veröffentlichten Geschäftsbericht)
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen (nicht älter als drei Monate)
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Bewachungsverordnung
Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 34 a Gewerbeordnung
einen Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung
eine hausinterne Vorlage über den im Unternehmen verwendeten Standardanstellungsvertrag (blanko)
eine hausinterne Vorlage über den im Unternehmen verwendeten Standardanstellungsvertrag Minijob (blanko)
eine hausinterne Vorlage über die Verpflichtung der Mitarbeiter auf Datenschutz und Geheimhaltung (blanko)