Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersRegional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung von insgesamt 171 Mini-PCs, 3 Tower-PCs und Zubehör
Referenznummer der Bekanntmachung: 22-03-EU
II.1.2)CPV-Code Hauptteil30213000 Personalcomputer
II.1.3)Art des AuftragsLieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das Landratsamt Neu-Ulm beschafft für mehrere Schulen Folgendes:
122 Mini-PCs mit 8 GB DDR 4 Arbeitsspeicher u. min. 250 GB SSD Festplatte, 39 Mini-PCs mit 16 GB DDR 4 Arbeitsspeicher u. min. 250 SSD Festplatte, 10 Mini-PCs mit 8 GB DDR 4 Arbeitsspeicher u. min. 1 TB SSD Festplatte, 3 Tower-PCs mit 16 GB DDR 4 Arbeitsspeicher u. min. 250 GB SSD Festplatte, 174 kabelgebundene QWERTZ-Tastaturen (deutsch) sowie 174 kabelgebundene Mäuse
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)30237410 Computermäuse
30237460 Computertastaturen
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Hauptort der Ausführung:
Verschiedene Schulen im Landkreis Neu-Ulm
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Landratsamt Neu-Ulm beschafft für mehrere Schulen Folgendes:
122 Mini-PCs mit 8 GB DDR 4 Arbeitsspeicher u. min. 250 GB SSD Festplatte, 39 Mini-PCs mit 16 GB DDR 4 Arbeitsspeicher u. min. 250 SSD Festplatte, 10 Mini-PCs mit 8 GB DDR 4 Arbeitsspeicher u. min. 1 TB SSD Festplatte, 3 Tower-PCs mit 16 GB DDR 4 Arbeitsspeicher u. min. 250 GB SSD Festplatte, 174 kabelgebundene QWERTZ-Tastaturen (deutsch) sowie 174 kabelgebundene Mäuse
II.2.5)ZuschlagskriterienPreis
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.: 42-22-03-EU
Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung von insgesamt 171 Mini-PCs, 3 Tower-PCs und Zubehör
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:22/11/2022
V.2.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 18
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 13
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 18
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Computertechnik Berger GmbH
Postanschrift: Rheiner Str. 9a
Ort: Bad Bentheim
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Postleitzahl: 48455
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 89/2176-2411
Fax: +49 89/2176-2847
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der
Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt
ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlus geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteiltOffizielle Bezeichnung: Auftragsberatungszentrum Bayern e. V. (ABZ e. V.)
Postanschrift: Orleansstraße 10-12
Ort: München
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail:
info@abz-bayern.deTelefon: +49 8951163171
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:24/11/2022