Die Région Grand Est und der ZSPNV Rheinland-Pfalz Süd fungieren als Koordinatoren einer Auftragsvergabegemeinschaft, welche sich zusammensetzt aus: -Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd ; - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes ; -Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg ; -Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord ; -die Région Grand-Est.
Der Vertrag wird im Rahmen der für Konzessionsverträge geltenden französischen Rechtsvorschriften gemäß dem Dekret Nr.2019-1083 vom 24/10/2019 über die Bedingungen für die Vergabe und Ausführung öffentlicher Dienstleistungsaufträge für den Schienenpersonenverkehr abgeschlossen. Nach deutschem Recht handelt es sich jedoch um einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag, der gemäß den Beschlüssen der Finanzministerkonferenz vom 23/06/1994 und der Verkehrsministerkonferenz vom 16-17/11/1995 von der Mehrwertsteuer befreit ist.
Das angestrebte Gesamtverkehrsangebot hat ein geschätztes Volumen von etwa 6 400 000 Zug-km pro Jahr, davon etwa 2 100 000 Zug-km auf deutschem Gebiet und 4 300 000 Zug-km auf dem Gebiet der Region. Dieses Volumen ist in 2 Lose aufgeteilt.
Das Rollmaterial wird aus einer Flotte von 30 neuen grenzüberschreitenden Fahrzeugen der Serie Coradia Polyvalent von Alstom bestehen, die für den grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Frankreich und Deutschland angepasst und zugelassen sind. Darüber hinaus sollen 3 gebrauchte französische Inlandsfahrzeuge der Baureihe Alstom Coradia Polyvalent, die nur in Frankreich zugelassen sind, eingesetzt werden, um von bestimmten Bahnhöfen aus Doppeltraktionsverkehre durch Kuppeln mit grenzüberschreitenden Fahrzeugen zu ermöglichen.
Dieses Verfahren war Gegenstand einer Vorabinformation (Vorabinformation ABl./S227-560261 vom 20/11/2020). Der vorgeschlagene Vertrag ist ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag über die Beförderung von Personen mit der Eisenbahn im Sinne der Verordnung (EG) Nr.1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23/10/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße. Unbeschadet der Bestimmungen der vorgenannten Verordnung unterliegt dieses Verfahren den Artikeln L2121-16, L2121-17-1 und L2121-17-2 des französischen Transportgesetzes.
Der Bewerber kann eine Projektgesellschaft gründen, die sich ausschließlich mit der Erfüllung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags gemäß der Bewerbungsbestimmungen befasst.
Aufgrund der begrenzten Anzahl von Zeichen, die in diese Bekanntmachung aufgenommen werden können, sind die Bewerber gehalten, ihre Bewerbungsunterlagen auf der Grundlage der unter folgender Beschafferprofil abrufbaren Bewerbungsregeln zu lesen und auf elektronischem Wege einzureichen: https://marchespublics.grandest.fr. Die Modalitäten des Herunterladens sind in dem Dokument im Anhang zu den Durchführungsbestimmungen für das Entmaterialisierungsverfahren beschrieben.
Dies ist ein nichtoffenes Verfahren. Nur Bewerber, die die in der Bekanntmachung genannten Teilnahmebedingungen erfüllen, können ein Angebot einreichen. Die Bewerber, deren Bewerbung angenommen wurde, werden darüber informiert, dass die Konsultationsunterlagen im Beschafferprofil verfügbar sind. Die Bedingungen für die Einreichung von Angeboten werden in den Konsultationsunterlagen festgelegt. Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots zugelassen sind, können gemäß der in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Bedingungen eine Entschädigung erhalten. Die Bewerber können unter den in den Bewerbungsregeln festgelegten Bedingungen schriftliche Fragen zum Beschafferprofil stellen.
Die Bewerber sind verpflichtet, als Grundlage ihrer Bewerbung das in den Ausschreibungsunterlagen übermittelte Bewerbungsformular ("formulaire de candidature") zu übermitteln.
Im Falle von Abweichungen ist die französische Version der Dokumente rechtlich bindend.