1. Nachweis von mindestens 1 Projektreferenz, die die folgenden Mindestanforderungen (a.) bis d.)) erfüllt:
a.) Vergleichbare Beratungsleistungen: Umsetzung von Lean Methoden im Ein-klang mit der Methode BIM
b.) Leistungsphasen: 1-5
c.) Projektabschluss: nicht vor dem 01.01. 2016
d.) Mindestbausumme von EUR 40 Mio. netto (KG 200-700)
2. Nachweis von mindestens 1 Projektreferenz, die die folgenden Mindestanforderungen (a.) bis d.)) erfüllt:
a.) Vergleichbare Beratungsleistungen: Umsetzung von Lean Methoden im Ein-klang mit der Methode BIM
b.) Leistungsphase: 8
c.) Projektabschluss: nicht vor dem 01.01. 2016
d.) Mindestbausumme von EUR 20 Mio. netto (KG 200-700)
3. Für die vorgenannten Projektreferenzen ist jeweils 1 ausgefülltes Formblatt Referenzen (Anlage TNW 1b) einzureichen.
Wenn danach mehr als 3 Teilnahmeanträge geeigneter Bieter vorliegen, werden die Teilnahmeanträge nach dem Grad der Vergleichbarkeit der besten 2 eingereichten Referenzen mit der anstehenden Planungsaufgabe bewertet. Die Vergleichbarkeit wird anhand der Projektangaben in dieser Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages bemessen. Ergibt sich hinsichtlich dieses Kriteriums - Projektangaben kein klares Bild, werden die Teilnahmeanträge anhand der Anzahl der vorgelegten vergleichbaren Referenzen bewertet. Im Zweifel entscheidet unter den verbliebenen gleichwertigen Teilnahmeanträgen das Los. Im Anschluss werden nur die besten 3 Teilnehmer als Bieter zugelassen.
Nachrücker:
Zur Abgabe eines Erstangebotes aufgeforderte Bewerber*innen werden dringend gebeten, die AG unverzüglich zu informieren, sollten sie sich gegen eine Angebotsabgabe entscheiden. Die AG behält sich vor, in diesem Fall die/den nach Maßgabe dieser Ziffer des Verfahrensbriefs viertbeste(n) Bewerber*in bzw. fünftbeste(n) Bewerber*in usw. nachrücken zu lassen, also als Bieter*in zuzulassen. Die/der nachrückende Bewerber*in erwirbt hierdurch keinen Anspruch auf Verlängerung der Erstangebotsfrist.