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Lieferungen - 669718-2022

02/12/2022    S233

Deutschland-Mittweida: Speichermedien

2022/S 233-669718

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hochschule Mittweida
Postanschrift: Technikumplatz 17
Ort: Mittweida
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09648
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibung@hs-mittweida.de
Telefon: +49 3727581239
Fax: +49 37275821239
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hs-mittweida.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Zentrales Speicher- und Backupsystem

Referenznummer der Bekanntmachung: EU-AS-02/22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30234000 Speichermedien
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung eines zentralen und hochverfügbaren Speicher- und Backupsystems. Das Speichersystem ist für die Bereitstellung der Shares für die Home- und Arbeitsbereiche, des Speichers für die Virtualisierungsumgebung sowie für Datenbanken und Archive vorgesehen. Entsprechende Anforderungen werden an Performance, Verfügbarkeit und Redundanz gestellt. Die Sicherung der Datenbestände soll mit einer einfach zu integrierenden Lösung erfolgen. Der Betrieb beider Systeme muss durch eine entsprechende Wartungsvereinbarung abgesichert werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 536 802.52 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Hauptort der Ausführung:

Mittweida, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Beauftragung ist ein zentrales und hochverfügbares Speicher- und Backupsystem. Das Speichersystem ist für die Bereitstellung der Shares für die Home- und Arbeitsbereiche, des Speichers für die Virtualisierungsumgebung sowie für Datenbanken und Archive vorgesehen. Entsprechende Anforderungen werden an Performance, Verfügbarkeit und Redundanz gestellt. Die Sicherung der Datenbestände soll mit einer einfach zu integrierenden Lösung erfolgen. Der zu erbringende Liefer- und Leistungsumfang beinhaltet die Anlieferung, Installation, Produktivsetzung und die Absicherung des Betriebs des Speicher-und Backupsystems durch entsprechende Wartung über 60 Monate ab dem Tag der Produktivsetzung. Erfolgt die Aufnahme des Produktivbetriebs nach dem 31.12.2022, so übernimmt der Auftragnehmer vollumfänglich die Wartung des bestehenden NetApp Metroclusters und des Backupsystems FAS2554 bis zur Produktivsetzung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung (siehe Anlage 2 der Vergabeunterlagen: Bewertungsmatrix) / Gewichtung: 30%
Preis - Gewichtung: 70%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 186-526111
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Zentrales Speicher- und Backupsystem

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
17/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Bechtle GmbH & Co. KG
Postanschrift: Neefestraße 78
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09119
Land: Deutschland
E-Mail: chemnitz@bechtle.com
Telefon: +49 37135170
Fax: +49 3713517100
Internet-Adresse: www.bechtle.com
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 536 802.52 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen): (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/11/2022