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Dienstleistungen - 67392-2023

03/02/2023    S25

Deutschland-München: Werbe- und Marketingdienstleistungen

2023/S 025-067392

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Postanschrift: Ludwigstraße 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gruner, Melanie
E-Mail: zentrale-vergabestelle@fueak.bayern.de
Telefon: +49 8921820
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stmelf.bayern.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.stmelf.bayern.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/3e0784fd-dbf1-4bdd-9594-f171f48bbd52
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gebietskörperschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Ernährung, Landwirtschaft, Ländliche Entwicklung und Forsten

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ausschreibung der Imagekampagne "Naturwald Bayern" des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022G9000007
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Mit der vorliegenden Ausschreibung soll ein Auftragnehmer für die Umsetzung der Imagekampagne "Naturwald Bayern" auf Basis eines dem Auftraggeber vorliegenden Kommunikationskonzeptes (inkl. Wort-Bild-Marke) gefunden werden. Hintergrund ist, dass in Folge des Volksbegehrens "Artenvielfalt" die neue Schutzkategorie der Naturwälder eingeführt wurde (ein grünes Netzwerk auf 10% der Staatswaldfläche). Naturwälder werden nicht mehr forstlich bewirtschaftet und dienen der Biodiversität, dem Naturerleben und als Referenzfläche im Klimawandel. Ende des Jahres 2022 wurden über 83.000 Hektar als Naturwälder ausgewiesen.

Der zukünftige Auftragnehmer soll in Rücksprache mit dem Auftraggeber einen Mediastreuplan für geeignete Maßnahmen erstellen und umsetzen, um die Bekanntheit der Naturwälder in der Bevölkerung zu steigern. Auf der Grundlage des vorliegenden Corporate-Design-Manuals sind die notwendigen Medien/Werbemittel/Produkte zu erstellen, auszuspielen und zu überwachen.

Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, die für die Dauer von maximal zwei Jahren geschlossen wird (siehe § 3 Vertragsbedingungen).

Weitere Informationen sind den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 340 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79416000 Öffentlichkeitsarbeit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mit der vorliegenden Ausschreibung soll ein Auftragnehmer für die Umsetzung der Imagekampagne "Naturwald Bayern" auf Basis eines dem Auftraggeber vorliegenden Kommunikationskonzeptes (inkl. Wort-Bild-Marke) gefunden werden. Hintergrund ist, dass in Folge des Volksbegehrens "Artenvielfalt" die neue Schutzkategorie der Naturwälder eingeführt wurde (ein grünes Netzwerk auf 10% der Staatswaldfläche). Naturwälder werden nicht mehr forstlich bewirtschaftet und dienen der Biodiversität, dem Naturerleben und als Referenzfläche im Klimawandel. Ende des Jahres 2022 wurden über 83.000 Hektar als Naturwälder ausgewiesen.

Der zukünftige Auftragnehmer soll in Rücksprache mit dem Auftraggeber einen Mediastreuplan für geeignete Maßnahmen erstellen und umsetzen, um die Bekanntheit der Naturwälder in der Bevölkerung zu steigern. Auf der Grundlage des vorliegenden Corporate-Design-Manuals sind die notwendigen Medien/Werbemittel/Produkte zu erstellen, auszuspielen und zu überwachen.

Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, die für die Dauer von maximal zwei Jahren geschlossen wird (siehe § 3 Vertragsbedingungen).

Weitere Informationen sind den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 340 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Siehe § 3 Besondere Vertragsbedingungen: Der Vertrag beginnt zum 01., des auf die Zuschlagserteilung folgenden Monats, nicht jedoch vor dem 01.06.2023 und endet nach 12 Monaten. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres vom Auftraggeber gekündigt wird. Nach 24 Monaten endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Der Bewerber hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens zwei

geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren von 2020 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den

Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, anzugeben (Mindestreferenzen),

aus der die Erfahrung des Bewerbers bei vergleichbaren Projekten hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).

Referenzprojekte, die vor 2020 abgeschlossen wurden, werden bei der Beurteilung der Eignung nicht

berücksichtigt.

Die Mindestreferenzen werden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs bewertet und dienen der Begrenzung

der Bewerber gem. § 51 VgV. Dabei gilt: Je vergleichbarer eine Referenz für die ausgeschriebenen

Leistung ist, desto mehr Punkte erhält der Bewerber für die jeweilige Referenz. Bewerber können

auch mehr als zwei Referenzen angeben; mit Punkten bewertet werden jedoch nur die zwei zwingend

geforderten Mindestreferenzen. Die Bewerber sollten daher genau darauf achten, welche Referenzen sie

als wertungsrelevante Referenzen angeben möchten und welche Referenzen lediglich der Information

des Auftraggebers dienen. Eine weniger vergleichbare Referenz führt nicht zwingend zum Ausschluss,

sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung, da die Eignung des Bewerbers auch mit nicht

voll vergleichbaren Referenzen gegeben sein könnte. Die Anforderungen an die Referenzen sowie die

Wertung sind den Darstellungen des Bewertungsmaßstabs am Ende der jeweiligen Referenz zu entnehmen.

Bewerbergemeinschaften haben ausgewählte Referenzen, die bewertet werden sollen, anzugeben und zu

benennen, auf welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft sich die Referenz bezieht (zur Begrenzung der Bewerber).

Darüber hinaus ist für jedes Mitglied eine eigene Referenzliste auf einer gesonderten Anlage

einzureichen. Die Anlage ist im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen. Hierdurch wird die

Eignung der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft geprüft.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Vertragsverlängerungsoption um ein weiteres Jahr (siehe Vertragsbedingungen).

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Weitere Informationen sind den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Erklärung über den NETTOGESAMTUMSATZ des Bewerbers, bezogen auf die letzten DREI ABGESCHLOSSENEN Geschäftsjahre.

Für Bewerbergemeinschaften sind die Gesamtumsätze je Bewerbermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben. Sofern

entsprechende Angaben zum Nettogesamtumsatz nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der

Bewerber in dem entsprechenden Feld eine Null anzugeben und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen,

warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen. Die gesonderten Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene

Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.

2) Erklärung und Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer geeigneten Deckungssumme für Personenschäden und für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.

Der Nachweis ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistentenhochzuladen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Der Bewerber hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens zwei geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren von 2020 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, anzugeben (Mindestreferenzen), aus der die Erfahrung des Bewerbers bei vergleichbaren Projekten hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Referenzprojekte, die vor 2020 abgeschlossen wurden, werden bei der Beurteilung der Eignung nicht berücksichtigt.

Die Mindestreferenzen werden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs bewertet und dienen der Begrenzung der Bewerber gem. § 51 VgV. Dabei gilt: Je vergleichbarer eine Referenz für die ausgeschriebenen Leistung ist, desto mehr Punkte erhält der Bewerber für die jeweilige Referenz. Bewerber können auch mehr als zwei Referenzen angeben; mit Punkten bewertet werden jedoch nur die zwei zwingend geforderten Mindestreferenzen. Die Bewerber sollten daher genau darauf achten, welche Referenzen sie als wertungsrelevante Referenzen angeben möchten und welche Referenzen lediglich der Information des Auftraggebers dienen. Eine weniger vergleichbare Referenz führt nicht zwingend zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung, da die Eignung des Bewerbers auch mit nicht voll vergleichbaren Referenzen gegeben sein könnte.

Bewerbergemeinschaften haben ausgewählte Referenzen, die bewertet werden sollen, anzugeben und zu benennen, auf welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft sich die Referenz bezieht (zur Begrenzung der Bewerber). Darüber hinaus ist für jedes Mitglied eine eigene Referenzliste auf einer gesonderten Anlage einzureichen. Die Anlage ist im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen. Hierdurch wird die Eignung der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft geprüft.

2) Beabsichtigt ein Bewerber, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Teilnahmeantrag Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen im Eignungskriterienkatalog angeben. Falls zumutbar, ist der vorgesehene Unterauftragnehmer zu benennen.

Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist ein vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ vorzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Siehe 1): Der Bewerber hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens zwei geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen anzugeben.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/03/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gem. §§ 123 und124 GWB sowie ggf. zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

2) Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu russischen Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

3) Die Bewerber haben eine Scientology Schutzerklärung mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

4) Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Bewerber sich zeitnah nach Download mit den Teilnahmeunterlagen zu beschäftigen haben und Fragen unverzüglich zu stellen sind (siehe auch die Anlage "Teilnahmebedingungen" zu den Teilnahmeunterlagen). Es werden keine Fragen mündlich vor Ort oder am Telefon beantwortet.

5) Die Vertragsunterlagen und die Leistungsbeschreibung inkl. evtl. Anlagen hierzu sind unter "Anlagen" dem Teilnahmewettbewerb beigefügt. Diese Unterlagen sind zu beachten, jedoch nicht mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

6) Beachten Sie die Frist für Bewerberfragen (siehe Teilnahmebedingungen). Fragen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht gestellt wurden, gelten als nicht rechtzeitig gestellt im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV und werden nicht mehr beantwortet.

7) Teilnahmeanträge, die per E-Mail zugesandt werden, beinhalten keinen Zugriffsschutz. Ein solcher Antrag ist im Sinne des Vergaberechts nicht "verschlossen" und wird zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.

8) Es wird jedem Bewerber dringend geraten, die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung beim Abruf der Unterlagen zu nutzen. Nur so erhält der Bewerber alle Informationen z. B. über Änderungen an den Unterlagen, etwaige Bewerberfragen oder Bewerberinformationen. Bei Unterlassen einer freiwilligen Registrierung liegt das Risiko, einen unvollständigen oder fehlerhaften Teilnahmeantrag aufgrund veralteter Unterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom weiteren Verfahren ausgeschlossen zu werden, allein bei dem betreffenden Bewerber.

9) Die Bewerber haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen hinzuweisen. Die Rügeobliegenheit nach § 160 Abs. 3 GWB bleibt davon unberührt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als6Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/01/2023