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Lieferungen - 67804-2023

03/02/2023    S25

Deutschland-Aschaffenburg: Textverarbeitungssoftwarepaket

2023/S 025-067804

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Aschaffenburg
Postanschrift: Bayernstraße 18
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
E-Mail: saskia.lippert@lra-ab.bayern.de
Telefon: +49 60213942828
Fax: +49 6021394949
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag für den Bezug von Microsoft Lizenzprodukten

Referenznummer der Bekanntmachung: 22004
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48317000 Textverarbeitungssoftwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Landratsamt Aschaffenburg beabsichtigt einen Rahmenvertrag für den Bezug von Microsoft Lizenzprodukten aus Volumenverträgen zwischen dem Bund und Microsoft mit den Bezeichnungen „Enterprise Agreement“ / „Select Plus“ und dessen Nachfolgeverträge, sowie für den Bezug von Standardsoftware (C-Artikel) abzuschließen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 617 919.04 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48800000 Informationssysteme und Server
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Landratsamt Aschaffenburg beabsichtigt einenRahmenvertrag für den Bezug von Microsoft Lizenzprodukten aus Volumenverträgen zwischen dem Bund und Microsoft mit den Bezeichnungen „Enterprise Agreement“ / „Select Plus“ und dessen Nachfolgeverträge, sowie für den Bezug von Standardsoftware (C-Artikel) anzuschließen. Die bestehende Rahmenvereinbarung aus dem Beitritt zum Enterprise Agreement läuft zum 28.02.2023 aus. Es muss der nahtlose Übergang der Software Assurance (Softwarewartung) ab 01.03.2023 für die vorhandenen sowie die Beschaffung neuer Lizenzen inkl. Software Assurance sichergesellt werden.  Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist der Erwerb umfassender Nutzungsrechte an ggfls. jeder Software des Lizenzgebers Microsoft auf der Basis der Microsoft Volumenlizenzverträgen des BMI. Der Auftraggeber erwartet dabei die Unterstützung des zukünftigen Auftragnehmers bei Lizenzberatung, sowie beim Lizenz- und Vertragsmanagement. Nähere Informationen sowie eine ausführliche Aufgabenbeschreibung finden Sie in der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungskatalog/Preisblatt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualitätskriterien laut Leistungskatalog / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 70
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 248-724635
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
30/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: SoftwareONE Deutschland GmbH
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04329
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 617 919.04 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/01/2023