Bauleistung - 68168-2016

Kompaktansicht anzeigen

27/02/2016    S41

Deutschland-Stuttgart: Bau von Eisenbahntunnels

2016/S 041-068168

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Versorgungssektoren

Richtlinie 2004/17/EG

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung: DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S)
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): TEI 3
E-Mail: einkauf-s21nbs@deutschebahn.com
Fax: +49 6926521939

I.2)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste
I.3)Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber
Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, PA 2.1 Los 2, Streckenabschnitt Albvorlandtunnel (mit Kleine Wendlinger Kurve).
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Bauauftrag
Planung und Ausführung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 73240 Landkreis Esslingen, Wendlingen am Neckar, Kirchheim unter Teck.

NUTS-Code DE113 Esslingen

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Herstellung der Rohbauarbeiten von ca. 9,5 km Streckenabschnitt in Einschnitt-, Damm- und Tunnellage in enger Bündelung mit der Bundesautobahn A 8.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

45221242 Bau von Eisenbahntunnels

II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
Wert: 377 964 925,56 EUR
ohne MwSt

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit einem Aufruf zum Wettbewerb
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim Auftraggeber:
15TEI14773
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags

Auftragsbekanntmachung

Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 031-052875 vom 13.2.2015

Abschnitt V: Auftragsvergabe

V.1)Auftragsvergabe und Auftragswert
Auftrags-Nr: 15TEI14773
V.1.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
V.1.2)Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2

V.1.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Offizielle Bezeichnung: Implenia Construction GmbH
Postanschrift: Gustav-Nachtigal Str. 3
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland

V.1.4)Angaben zum Auftragswert
Endgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: 377 964 925,56 EUR
ohne MwSt
V.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.1.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
VI.2)Zusätzliche Angaben:
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamr
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Land: Afghanistan
E-Mail: Info@Bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de

VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme-bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24.2.2016