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Lieferungen - 68221-2023

03/02/2023    S25

Deutschland-Niederschönenfeld: Zubereitete Mahlzeiten

2023/S 025-068221

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Vergabestelle des bayerischen Justizvollzugs im Auftrag der Justizvollzugsanstalt Bamberg
Postanschrift: Abteistraße 21
Ort: Niederschönenfeld
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 86694
Land: Deutschland
E-Mail: zevest@jv.bayern.de
Fax: +49 9090706999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.justiz.bayern.de/justizvollzug/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/dd9917c9-8b5b-49ee-b24f-78bef9f0c6d1
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/dd9917c9-8b5b-49ee-b24f-78bef9f0c6d1
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Behörde des Justizvollzugs
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Justizvollzug

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Justizvollzugsanstalt Bamberg: Mittagsverpflegung als Warmverpflegung (cook & hold) im Tablettsystem

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
15894300 Zubereitete Mahlzeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftrag umfasst die Belieferung der Justizvollzugsanstalt Bamberg mit Mittagsverpflegung als Warmverpflegung (cook & hold) im Tablettsystem (übergabefertiges Tablett mit Essensportion für einen Verpflegungsteilnehmer).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2 Bayern
Hauptort der Ausführung:

Justizvollzugsanstalt Bamberg, Obere Sandstraße 38, 96049 Bamberg.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftrag umfasst die Belieferung der Justizvollzugsanstalt Bamberg, Obere Sandstraße 38, 96049 Bamberg, mit Mittagsverpflegung als Warmverpflegung (cook & hold) im Tablettsystem (übergabefertiges Tablett mit Essensportion für einen Verpflegungsteilnehmer). Der Umfang und Inhalt des Auftrags bestimmt sich nach der Leistungsbeschreibung (Vertrag A 208 a).

Unterstellt wird eine tägliche Verpflegungszahl von ca. 180 Portionen. Aufgrund nicht vorhersehbarer und nicht steuerbarer Ereignisse können Schwankungen auch größeren Umfangs auftreten. Die Justizvollzugsanstalt Bamberg hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Bedarfsmenge. Die angegebene Menge beschreibt daher den unverbindlichen Bedarf an Verpflegungsleistung bei Normalbelegung. Mindestabnahmen oder Höchstmengen werden nicht vereinbart.

Siehe Vergabeunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2023
Ende: 31/05/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers/Bieters für die Ausübung der ausgeschriebenen

Tätigkeit eine Zulassung (Erlaubnis, Genehmigung, Konzession, oder Eintragung in einem Register) erforderlich

ist, ist dies mit dem Teilnahmeantrag/

Angebot mitzuteilen und der entsprechende Nachweis mit dem nach dem Recht des Herkunftsstaates

maßgeblichen Dokument zu führen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre (je Jahr).

Gefordert wird der Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden und Sachschäden in angemessener Höhe.

Erfolgt der Nachweis durch Verweis auf eine Präqualifizierung, sind zwingend die auftragsspezifischen Eignungsanforderungen zu beachten.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss mindestens 500.000 Euro je Jahr betragen haben. Der Nachweis erfolgt in der Erklärung A 206.

Gefordert wird der Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden und Sachschäden in angemessener Höhe (mindestens 5.000.000 € für Personenschäden und mindestens 2.000.000 € für Sachschäden oder alternativ eine verbindliche Erklärung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird (Kopie der Versicherungspolice oder aktuelle Bestätigung des Versicherungsunternehmens oder Erklärung hierzu (siehe A 216)).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Gefordert wird der Nachweis von mindestens zwei geeigneten Referenzen über ausgeführte Aufträge in den letzten drei Jahren (beginnend ab Februar 2020).

Gefordert werden Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Sinne eines betrieblichen Hygienekonzepts (siehe dazu Eigenerklärung A 208 f).

Erfolgt der Nachweis durch Verweis auf eine Präqualifizierung, sind zwingend die auftragsspezifischen Eignungsanforderungen zu beachten.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Referenzleistungen müssen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. Die Vergleichbarkeit orientiert sich an Logistik, Inhalt und Umfang. In den letzten drei Jahren (beginnend ab Februar 2020) müssen mindestens zwei solche Aufträge ordnungsgemäß abgewickelt worden sein. Als vergleichbar gelten Referenzprojekte mit einem dieser Ausschreibung ähnlichen Leistungsprofil und Umfang (hinsichtlich des Umfangs kann sich die Menge in der Summe auch aus der Belieferung mehrerer Abnehmer zusammensetzen). Referenzen aus mehrjährigen und noch laufenden Auftragsgestaltungen können angegeben werden, sofern mindestens ein halbes Vertragsjahr bereits erfüllt ist.

Der Nachweis erfolgt in der Eigenerklärung A 205.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/03/2023
Ortszeit: 00:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 03/05/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/03/2023
Ortszeit: 08:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. ) Das amtliche Formular enthält keine Rubrik hinsichtlich einer Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB), deshalb erfolgt der Hinweis an dieser Stelle:

Bieter haben zu erklären, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Die Erklärung erfolgt in Form einer Eigenerklärung (gem. Vergabeunterlagen).

2.) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen.

Demnach besteht ein Zuschlagsverbot, soweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift ausweisen, unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Das Verbot betrifft Personen und Unternehmen, die sich als Bewerber oder Bieter unmittelbar an einem Vergabeverfahren beteiligen bzw. unmittelbarer Auftragnehmer sind. Daneben sind auch mittelbar an der Auftragsausführung beteiligte Personen und Unternehmen von dem Zuschlags- bzw. Vertragserfüllungsverbot erfasst, soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfällt. Das betrifft:

− Unterauftragnehmer

− Lieferanten

− Unternehmen, deren Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch genommen

werden.

Bieter haben eine Erklärung abzugeben, ob eine verbotswidrige unmittelbare oder mittelbare Beteiligung vorliegt. Die Erklärung erfolgt in Form einer Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ansprech/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter und die Regelungen gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB (Präklusionsregelungen) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 GWB lautet:

§ 160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.

Beachten Sie zudem: Die Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten (mit den abgegebenen Unterlagen/Angeboten) an die Vergabekammer zu leiten. Die Verfahrensbeteiligten haben ein Akteneinsichtsrecht. Um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu waren, teilen Sie konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: x
Ort: x
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/01/2023