Teilangebote sind nicht zugelassen.
Rechtsmittelbelehrung: 1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht. 2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen. 5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Schlusstermin / Bemerkungen: Vermerk: "Submission PIF2, nicht öffnen" Spätester Eingabetermin (Datum und Unterschrift auf Zustellnachweis bei Einschreiben, resp. Bestätigung Empfang der Gemeindeverwaltung Safenwil massgebend) Das Risiko, dass das zugestellte Angebot rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintrifft, liegt beim Anbieter. Das Angebot ist in einfacher Ausführung und zusätzlich komplett auf einem elektronischen Datenträger einzureichen.
Bemerkungen (Termin für schriftliche Fragen)Fragen zum Pflichtenheft müssen in schriftlicher Form bis 24.02.2023 an die Vergabestelle gestellt werden. Dies kann per Mail erfolgen: reto.heiz@mail.ch. Telefonische oder mündliche Anfragen werden nicht beantwortet.
Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 31.01.2023 , Dok. 1313161Gewünschter Termin für schriftliche Fragen bis: 24.02.2023.
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab31.01.2023bis 24.02.2023
Kosten:0.00CHF