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Dienstleistungen - 68862-2023

03/02/2023    S25

Deutschland-Rüdesheim am Rhein: Touristeninformation

2023/S 025-068862

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: W.T.F. Verein für Wirtschafts- und Tourismusförderung Rüdesheim und Assmannshausen am Rhein e.V.
Postanschrift: Oberstraße 32
Ort: Rüdesheim am Rhein
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65385
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Astrid Climenti
E-Mail: kontakt@wtf-ruedesheim.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wtf-ruedesheim.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Eingetragener Verein
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wirtschafts- und Tourismusförderung Rüdesheim und Assmannshausen am Rhein e.V - Los 1 - Betrieb der Tourismusinformation

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-08-03 (Los 1)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63513000 Touristeninformation
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Öffentliche Auftraggeberin ist die Wirtschafts- und Tourismusförderung Rüdesheim und Assmannshausen am Rhein e.V.

Der Gegenstand der Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt.

- Los 1 betrifft einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über den Betrieb der Tourismusinformation.

- Los 2 betrifft eine Rahmenvereinbarung über Marketingleistungen für die Auftraggeberin.

Die vorliegenden Bewerbungsbedingungen betreffen allein das Los 1.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1 800 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Hauptort der Ausführung:

65385 Rüdesheim am Rhein

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Verein für Wirtschaft- und Tourismusförderung Rüdesheim und Assmannshausen e.V. (im Nachfolgenden: WTF) erhält seitens der Stadt Rüdesheim am Rhein eine Zuwendung für die Durchführung der Tourismusförderung und des Destinations- und Standortmarketings für die Stadt Rüdesheim bis zum 31. Dezember 2027 und wird zugleich von der Stadt Rüdesheim am Rhein mit dieser Aufgabe betraut. Die Tourismusförderung und das Destinations- und Standortmarketings umfassen die wirtschaftliche sowie strukturelle Entwicklung und Förderung der Wirtschaft und der Tourismusvermarktung der Stadt Rüdesheim am Rhein (einschließlich ihrer Stadtteile), die Verschönerung des Stadt- und Landschaftsbildes und im Rahmen dieser Aufgaben die Vertretung der Vereinsinteressen gegenüber den Behörden, wirtschaftlichen Vereinigungen und Privatpersonen.

Im Fokus der Tourismusförderung und des Destinations- und Standortmarketings stehen dabei die Sicherstellung eines ausreichenden touristischen und kulturellen Angebots, die Bereitstellung flächendeckender Infrastruktur sowie die Verbesserung der Standortqualität und die Steigerung von Anziehungskraft und Bekanntheitsgrad des Tourismusortes Rüdesheim am Rhein.

Als Grundlage für die Tourismusförderung und zur Zielerreichung hat der WTF einen Strategischen Marketingplan für den Tourismus in der Stadt Rüdesheim am Rhein entwickelt. Der Strategische Marketingplan umfasst die künftige Ausrichtung der Stadt Rüdesheim am Rhein im Tourismus, die Positionierung und Führung der Marke sowie einen Maßnahmen- und Umsetzungsplan für die Tourismusentwicklung und das Tourismusmarketing. Er stellt eine wesentliche Grundlage auch der vorliegenden Ausschreibung dar.

Im Strategischen Marketingplan werden sieben Handlungsfelder definiert, die es konsequent in der touristischen Marktbearbeitung zu verfolgen gilt.

1. Profilthemen Rüdesheims gezielt entwickeln

2. Marke "Rüdesheim" entwickeln und führen

3. Gemeinsames Marketing abstimmen und umsetzen

4. Aufenthaltsqualität, Ortsbild, Infrastruktur systematisch verbessern

5. Gästemanagement und Besucherlenkung einführen

6. Organisations- und Zusammenarbeitsstrukturen optimieren

7. Tourismusbewusstsein und Tourismusakzeptanz steigern

Zur Erfüllung dieser Aufgaben und Ziele bedient sich der WTF auf Grundlage einer von der Stadt Rüdesheim am Rhein bereitgestellten Zuwendung der Dienstleistungen Dritter. Der WTF stellt diese Dritten im Hinblick auf die zu beachtenden Grundsätze und Verpflichtungen, die dem WTF mittels Zuwendungsbescheid auferlegt wurden, durch vertragliche Regelungen gleich.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 151-432585
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
06/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Rüdesheim Tourist AG
Postanschrift: Rheinstraße 29 a
Ort: Rüdesheim am Rhein
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65385
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1 800 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 800 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y226CPL

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126-603
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/01/2023