a. Nur registrierte Nutzer der e-vergabe, die die Teilnahme unter "Meine evergabe"
aktivieren, können am Vergabeverfahren teilnehmen.
---
b. Die Vergabeunterlagen stehen elektronisch uneingeschränkt zur Verfügung.
---
c. Soweit im Rahmen der Teilnahmeantragserstellung / Angebotserstellung Fragen zu
den Unterlagen oder zum Vergabeverfahren auftreten, können über die e-
Vergabeplattform des Bundes von der Vergabestelle Auskünfte zu diesem
Vergabeverfahren angefordert werden. Die Frist zur Anforderung weiterer
Auskünfte ist der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen. Nach Ablauf der
angegebenen Frist eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die SPK
behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt. Andere als die unter
Punkt I.1 genannte Vergabestelle dürfen für Auskünfte zum Verfahren nicht
kontaktiert werden.
---
d. Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, Antworten auf
Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich in
anonymisierter Form allen potentiellen Bietern ausschließlich über die e-
Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung
eines Angebotes zu beachten.
---
e. Sämtliche Kommunikation (einschließlich es Teilnahmeantrag / Angebote) ist in
deutscher Sprache zu führen.
---
f. Bietergemeinschaften: Im Falle von Bietergemeinschaften ist eine bevollmächtigte
Vertreterin / ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber
der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. die Bietergemeinschaft
haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die
unter Punkt 11 genannten Unterlagen ausgefüllt einzureichen.
---
g. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Teilnahmeantrags / Angebotes entstehen,
können nicht erstattet werden.
---
h. Zur elektronischen es Teilnahmeantrags- / Angebotseinreichung über die e-
Vergabeplattform des Bundes genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die
Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB und die
Nennung der Person des Erklärenden an den vorgegebenen Stellen. Nachweise und
Erklärungen sind dem Angebot über "meine e-vergabe" beizufügen.
---
i. Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist unter Einhaltung der genannten Fristen
ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Die
vorgegebenen Formblätter sind zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht
eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden im weiteren Verfahren nicht
berücksichtigt. Teilnahmeanträge / Angebote, die die geforderten Unterlagen oder
geforderte Angaben nicht enthalten, können gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der
Wertung ausgeschlossen werden.
---
j. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes unterliegt der Bewerber / Bieter
den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Teilnahmeanträge / Angebote (§ 57
VgV). Es gilt deutsches Recht.