Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im amtlichen Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ (Formblatt 124_LD) oder eine ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl und ist der Bieter nicht präqualifiziert, so sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle folgende Nachweise/Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen einzureichen (Nachweise/Bescheinigungen gemäß Eigenerklärung):
Drei Referenznachweise aus den letzten fünf Jahren mit folgenden Angaben/Nachweisen: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges, Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Nachweise über die Zahl der in den letzten fünf Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten, Angabe der für die Leitung vorgesehenen Personen;
Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister;
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen;
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Für Bescheinigungen, welche nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.