- geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts.
Es werden auch Referenzen akzeptiert, welche mehr als drei Jahre zurückliegen
Ggf. sind gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 bis 11 VgV andere, auf den konkreten Auftrag bezogene zusätzliche, geeignete Angaben für die Prüfung der fachlichen und beruflichen Eignung anzugeben.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
- Angaben nach § 44, 45 und 46 VgV
- Urkalkulation Bieter einschl. Schlussblatt (z. B. EFB-Blatt) sowie Kalkulation der Leistungen von anderen Unternehmen
- Ergänzung des Verzeichnisses der Leistungen Unterauftragnehmer/andere Unternehmen um die Namen der Unterauftragnehmer/andere Unternehmen
- Vorlage Verpflichtungserklärung Leistungen Unterauftragnehmer/andere Unternehmen und Verpflichtungserklärungen im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe
- Eigenerklärung Eignung Unterauftragnehmer/andere Unternehmen
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 1.500.000 Euro
- Eigenerklärung Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU)833-Russlandbezug
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.