Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers oder Bieters kann der öffentliche Auftraggeber je nach Art, Verwendungszweck und Menge oder Umfang der zu erbringenden Liefer- oder Dienstleistungen ausschließlich die Vorlage von einer oder mehreren der folgenden Unterlagen verlangen:
- geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge
in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen
Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise
Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig
davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere
derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind,
Angaben und Nachweise zu § 46 VgV Abs. 3 VgV
Näheres siehe Vergabeunterlagen.