Dienstleistungen - 694683-2022

14/12/2022    S241

Österreich-Salzburg: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung

2022/S 241-694683

Vorinformation

Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Salzburger Verkehrsverbund GmbH
Postanschrift: Schallmooser Hauptstraße 10
Ort: Salzburg
NUTS-Code: AT Österreich
Postleitzahl: 5020
Land: Österreich
E-Mail: leistungsbeschaffung@salzburg-verkehr.at
Telefon: +43 6628757870
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://salzburg-verkehr.at/
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Verkehrsverbundorganisationsgesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Öffentlicher Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

1523_VDV Pinzgauer Lokalbahn

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

1523_VDV Pinzgauer Lokalbahn

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: AT32 Salzburg
Hauptort der Ausführung:

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beabsichtigter Auftragsgegenstand ist die Erbringung von SPNV‐Leistungen auf der Bestandstrecke der Pinzgauer Lokalbahn (PLB) im Bereich Zell am See — Krimml samt etwaiger Ausweitungen (Neubaustrecke ab Krimml Vorderkrimml bis Krimml Wasserfälle) ab vss. 10.12.2023 (hilfsweise 17.12.2023) für die Dauer von 10 Jahren. Die Salzburger Verkehrsverbund GmbH (SVG) beabsichtigt einen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. (6) VO (EG) Nr. 1370/2007 direkt zu vergeben. Die vorliegende Veröffentlichung erfolgt auch gem. Art. 7 Abs. (2) VO (EG) Nr. 1370/2007. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 151 Abs. (2) u (3) BVergG 2018 diese gemäß Art. 5 Abs. (6) VO (EG) 1370/2007 gewählte Direktvergabe zulässig ist und der Auftraggeber die Vergabe von ÖPNRV-Leistungen grundsätzlich frei gestalten kann. Die vorliegende Vergabe ist zur effizienten Erreichung der verkehrspolitischen Zielsetzungen zur Gewährleistung des öffentlichen Personennah‐ und Regionalverkehrs (ÖPNRV) erforderlich.

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Das dzt. geplante Grundangebot (GA1.1+GA1.2) auf der Bestandstrecke ist im beiliegenden Musterfahrplan und in der beiliegenden tabellarischen Übersicht dargestellt. Für diese Leistung sind grds. die bereits im Einsatz befindlichen 10 Regelfahrzeug(-garnituren) mit Dieselantrieb (6 Triebwagen und 4 Wendezüge, davon 3 Wendezug-Steuerwagen und 2 Wendezug-Mittelwagen Niederflur) vorgesehen.

II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
09/12/2022

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zusatz zu II.2.14.: Eine Elektrifizierung der Bestandsstrecke ist während der Vertragslaufzeit vorgesehen, voraussichtlich ab 2026. Dies ermöglicht zusammen mit der Anschaffung von elektrisch angetriebenen Neufahrzeugen - diese sollen gegen Benützungsentgelt zur Verfügung gestellt werden - ein neues Grundangebot (GA2.1+GA2.2) auf der Bestandstrecke (rd. 750.000 Zug-km p. a.), welches das bestehende Grundangebot ersetzt. Dieses ist ebenso als Musterfahrplan und in der beiliegenden tabellarischen Übersicht dargestellt. Darüber hinaus sind nachfolgend die während der Vertragsdauer beabsichtigten optionalen Erweiterungen (Fahrplan‐ und Streckenerweiterungen) dargestellt (Details siehe beiliegende tabellarische Übersicht): 1.) Optionale Erweiterungen auf der Bestandstrecke: LP1.2 Takterweiterung Niedernsill vormittags: rd. 8.600 Zug-km p.a.; 2.) Optionale Erweiterungen auf der Bestandstrecke basierend auf neuem Grundangebot: LP2.1 Ausweitung Abendverkehr: rd. 57.500 Zug-km p.a.; 3.) Optionale Erweiterungen auf derzeit geplanten Neubaustrecken im Zusammenhang mit der Verlängerung der Bestandstrecke über Krimml Bahnhof hinaus bis nach Krimml Wasserfälle: LP2.2 Verlängerung Krimml Wasserfälle: rd. 40.700 Zug-km p.a., LP2.3 Verlängerung Krimml Wasserfälle Ausweitung Abendverkehr (mit LP2.1): rd. 4.300 Zug-km p.a.; Der Verkehrsdienstevertrag soll als Bruttovertrag ausgestaltet sein, das Erlösrisiko liegt bei der SVG. Erfahrungsgemäß werden aufgrund von geänderten Verkehrsbedürfnissen oder Rahmenbedingungen und im Zuge des jährlichen Fahrplanwechsels Vertragsanpassungen erforderlich sein. Daraus können sich Mehr‐ und Minderleistungen an Zug‐km ergeben, die den Auftragswert während der gesamten Vertragslaufzeit um höchstens 15 % heben oder senken. Mit kosten‐ und km‐neutralen Umschichtungen ist ebenfalls jederzeit zu rechnen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/12/2022