Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe sind in einer gesonderten Anlage anzugeben, das keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124GWB vorliegen.
- ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen bei Eignungsleihe und Unterauftragnehmern.
- ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 GWB genannten Tatbestände oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz.
- Eigenerklärung bzgl. schwerer Verfehlungen.
- Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
- Eigenerklärung bzgl. § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und §98c AufenthG.
Hinweis zu BIETERFRAGEN:
Bitte beachten Sie, dass zwischen dem 22.12.2022 und dem 02.01.2023 keine Bieterfragen beantwortet werden.
In diesem Zeitraum eingehende Fragen werden zeitnah nach dem 02.01.2023 beantwortet.