Die Suche eines Trägers für die Betriebsführung wird als Konzessionswettbewerb in einem Verhandlungsverfahren als zweistufiges Auswahlverfahren durchgeführt.
Die Bewerber werden im ersten Verfahrensschritt zur Teilnahme am Verfahren und Abgabe verbindlicher Erstangebote einschließlich der Erstellung eines Projektkonzeptes aufgefordert. Zudem wird in diesem Verfahrensschritt ihre Eignung anhand der von den Bewerbern einzureichenden Eigenerklärungen und Nachweise geprüft.
Nach Prüfung der Erstangebote und der Eignung der Bewerber sollen mit den zuzulassenden geeigneten Bewerbern Verhandlungsgespräche in Präsenz durchgeführt werden, innerhalb derer die Bewerber ihre Erstangebote und ihre Konzeption zur Umsetzung des Bauvorhabens gegenüber der Bewertungskommission vorzustellen und zu erläutern haben.
Im zweiten Verfahrensschritt hält es sich die Stadt im Anschluss an die erste Runde der Verhandlungsgespräche offen die Bewerber zu einer oder mehreren anschließenden Verhandlungsrunde/n einzuladen, wenn zur Fortentwicklung einer abschließenden Leistungsbeschreibung weitere Verhandlungsgespräche erforderlich werden.
Nach Abschluss des letzten Verhandlungsgesprächs werden die zugelassenen Bewerber in einer abschließenden Angebotsphase zur Abgabe der verbindlichen Endangebote (last and final offer) aufgefordert.
Die Stadt gewährt keine Kostenerstattung für die Ausarbeitung erforderlicher Projektkonzepte und Lösungsvorschläge der Bewerber.
Der Auftraggeber behält sich vor den Zuschlag bereits auf Grundlage der verbindlichen Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Die Präsentationstermine finden am 20.03.2023 sowie am 21.03.2023 (Ersatztermin) statt.
Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche werden die geeigneten Bewerber entweder zu fortgesetzten Verhandlungen oder zur Abgabe eines verbindlichen Endangebotes aufgefordert. Bei zusätzlichem Bedarf werden die Termine nach Abstimmung mitgeteilt. Die Termine sind von den Bewerbern in ihren Terminkalendern zu blockieren und ganztägig freizuhalten! Soweit ein Bewerber zu einem Verhandlungstermin eingeladen wird, zu diesem aber nicht erscheint und das Nichterscheinen zu vertreten hat, wird der Bewerber vom weiteren Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Alles Weitere ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.