Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH
Postanschrift: Latzower Straße 1
Ort: Rubenow
NUTS-Code:
DE80N Vorpommern-GreifswaldPostleitzahl: 17509
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Einkauf
E-Mail:
einkauf@ewn-gmbh.deTelefon: +49 3835440
Fax: +49 3835445454
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
https://www.ewn-gmbh.deAdresse des Beschafferprofils:
https://portal.deutsche-evergabe.de I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersEinrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)Andere Tätigkeit: Rückbau nuklearer Anlagen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Reinigungsdienstleistungen - Los 2 - Unterhaltsreinigung (mit aktiven Bereichen)
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000465039
II.1.2)CPV-Code Hauptteil90910000 Reinigungsdienste
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Reinigungsdienstleistungen - Los 2 - Unterhaltsreinigung (mit aktiven Bereichen)
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)Wert ohne MwSt.: 1 083 856.69 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)90910000 Reinigungsdienste
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Reinigungsdienstleistungen - Los 2 - Unterhaltsreinigung (mit aktiven Bereichen)
II.2.5)ZuschlagskriterienQualitätskriterium - Name: Produktivstunden / Gewichtung: 35 %
Qualitätskriterium - Name: Durchführungskonzept / Gewichtung: 20 %
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 45 %
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: ja
Beschreibung der Optionen:
1. Option: 01.01.2025 bis 31.12.2025
2. Option: 01.01.2026 bis 31.12.2026
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartNichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Reinigungsdienstleistungen - Los 2 - Unterhaltsreinigung (mit aktiven Bereichen)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:27/01/2023
V.2.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Cleaning-Servicegesellschaft mbH Greifswald
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 083 856.69 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:31/01/2023