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Lieferungen - 70083-2023

03/02/2023    S25

Deutschland-Stuttgart: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)

2023/S 025-070083

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universität Stuttgart
Nationale Identifikationsnummer: DE 147 794 196
Postanschrift: Keplerstr. 7
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Beschaffungsstelle
E-Mail: beschaffung@verwaltung.uni-stuttgart.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-stuttgart.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

VERGABE IM RAHMEN DES PROJEKTS "BIOWASTE TO PRODUCTS (BW2PRO)"

Referenznummer der Bekanntmachung: 22-116
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im geplanten Vorhaben "Biowaste to Products (BW2Pro)" wird die Bioabfallbehandlung hin zu einer nachhaltigen Bioraffinerie weiterentwickelt.

Als Ausgangssubstrat für den Gesamtprozess "Biowaste to Products (BW2Pro)" wird Bioabfall aus einer Bioabfallvergärungsanlage eingesetzt, der chargenweise dieser Anlage entnommen und mit Hilfe eines Radladers in einen Wiegemischbehälter eingefüllt wird. Der Bioabfall im Wiegemischbehälter wird in der ersten Zerkleinerungsmaschine vorzerkleinert und unter Beimischung von Prozesswasser zu einer pumpfähigen Matrix vermischt. Mit Hilfe einer Pumpe wird der angemischte Bioabfall zu einer zweiten Zerkleinerungsmaschine gefördert, zur Nachzerkleinerung auf eine vorgeschriebene maximale Partikelgröße. Der angemischte und zerkleinerte Bioabfall wird anschließend in einem Behälter aufgefangen, aus dem der Bioabfall mit Hilfe einer weiteren Pumpe in eine Hydrozyklon-Anlage gefördert wird. Im Hydrozyklon sollen sich Störstoffe abscheiden und dem Gesamtprozess entnommen werden können. Der von Störstoffen weitestgehend aufgereinigte Bioabfall wird aus der Hydrozyklon-Anlage in einen nachgeschalteten Behälter geleitet und daraus einer Entwässerungsanlage zugeführt. Das aus der Entwässerungsanlage abgeleitete Presswasser wird in einem dritten Behälter aufgefangen und mit Hilfe einer Pumpe als Prozesswasser dem Wiegemischbehälter bzw. der ersten Zerkleinerungsmaschine zugeführt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 49 998.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Zerkleinerung

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Universität Stuttgart, Institut für Siedlungswasserwirtschaft, Wassergüte- und Abfallwirtschaft (ISWA) Bandtäle 2 70569 Stuttgart Aufstellungsort: Bioabfallvergärungsanlage Backnang-Neuschöntal, Lindauer Str. 111-115, 71522 Backnang

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Täglich an jedem Werktag werden mindestens 1 000 kg Bioabfall per Radlader in den Wiegemischbehälter BW-1 eingefüllt. Der Bioabfall entstammt einer Bioabfallvergärungsanlage und besteht vorwiegend aus Biogut und Grüngut aus Haushalten. Der zu verarbeitende Bioabfall weist eine Partikelgröße kleiner/gleich 80 mm auf und einen Gesamtfeststoffgehalt von durchschnittlich ca. 35 %. Der Wiegemischbehälter BW-1 muss die Masse des eingefüllten Bioabfalls bestimmen können und mit einem automatisierten, ferngesteuerten Öffnungs- und Schließmechanismus für den Deckel (elektrische oder hydraulische Ausführung) ausgestattet sein. Ein Mindestmaß der Einfüllöffnung des Wiegemischbehälters von einer Breite x Tiefe mit 3,6 m x 2,7 m ist erforderlich sowie ein Fassungsvermögen von mindestens 7 m3. Die an den Wiegemischbehälter BW-1 angeschlossene erste Zerkleinerungsmaschine ZM-1 muss fähig sein den Bioabfall mit einem Feststoffgehalt von ca. 35 % so zu zerkleinern, dass zusammen mit der nachfolgenden Beimischung von Prozesswasser ein pumpfähiges Medium entsteht. Die Zerkleinerungsmaschine ZM-1 muss eine Mindestförderleistung von 2 m3/h (Bioabfall mit 35 % Feststoffgehalt) aufweisen. Die der Zerkleinerungsmaschine ZM-1 nachgeschaltete Pumpe PL-1 muss den zerkleinerten und angemischten Bioabfall mit einer Mindestförderleistung von 10 m3/h in die zweite Zerkleinerungsmaschine ZM-2 fördern können - einschließlich bis zu einem Feststoffgehalt des zerkleinerten und angemischten Bioabfalls von maximal 15 %. Die Zerkleinerungsmaschine ZM-2 muss das ihr zugeführte Material so zerkleinern können, dass das austretende Medium nur noch Feststoffpartikel bis zu einer Maximalgröße von 12 mm enthält. Das aus der Zerkleinerungsmaschine ZM-2 austretende Medium muss ohne weitere Fördereinrichtung in den Rührbehälter BR-1 überführt werden können. Die funktionale Einheit aus Wiegemischbehälter BW-1, Zerkleinerungsmaschine ZM-1, Pumpe PL-1, Zerkleinerungsmaschine ZM-2 sowie die verbindenden Rohrleitungen müssen aus korrosionsbeständigen Werkstoffen gefertigt und möglichst robust gegenüber Störstoffen im Bioabfall, wie z.B. Glas, Metalle und Steine, sein. Die funktionale Einheit soll so ausgelegt sein, dass innerhalb von 30 min mindestens 1 000 kg Bioabfall zerkleinert, mit mindestens 2 000 l Prozesswasser vermischt werden können und diese Mischung mit einer maximalen Feststoffpartikelgröße von 12 mm in den Rührbehälter BR-1 vollständig gefördert werden kann. Der Rührbehälter BR-1 ist nicht Teil der Leistungsbeschreibung Los 1 "Zerkleinerung" und muss nicht bei der Angebotserstellung berücksichtigt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Lieferdatum und Verfügbarkeit / Gewichtung: 45
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 30.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Aktenzeichen: Bioök_2076000

II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Hydrozyklon

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Universität Stuttgart, Institut für Siedlungswasserwirtschaft, Wassergüte- und Abfallwirtschaft (ISWA) Bandtäle 2 70569 Stuttgart Aufstellungsort: Bioabfallvergärungsanlage Backnang-Neuschöntal, Lindauer Str. 111-115, 71522 Backnang

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Abtrennung von partikulären Störstoffen wie z.B. Glas, Sand und Metallsplitter, mit einer Dichte größer als 1 000 kg/m3, aus angemischtem Bioabfall erfolgt in einer Hydrozyklon-Anlage. Dazu wird der angemischte Bioabfall mit einer maximalen Partikelgröße von 12 mm und einem Feststoffgehalt zwischen 5 und 10 % mit der Pumpe PL-2 aus dem Rührbehälter BR-1 gefördert und der Hydrozyklon-Anlage SB-1 zugeführt. Dabei sollte die Hydrozyklon-Anlage SB-1 sowie die für den Betrieb notwendige Peripherie so ausgelegt sein, dass der Zulauf-Volumenstrom zur Hydrozyklon-Anlage SB-1 je nach Betriebsart in einer Mindestbandbreite von 15 bis 20 m3/h variieren kann und auch das Betriebsverhalten des Hydrozyklons variabel gestaltet ist (z.B. Spülintervalle des Partikelaustragsbehälters). Zudem soll jeweils das Einlauf- und Oberlaufrohr der Hydrozyklon-Anlage SB-1 einen Mindestnenndurchmesser von 50 mm aufweisen. Der Rührbehälter BR-1 sowie die Pumpe PL-2 sind nicht Teil der Leistungsbeschreibung Los 2 "Hydrozyklon" und müssen nicht bei der Angebotserstellung berücksichtigt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Lieferdatum und Verfügbarkeit / Gewichtung: 45
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 30.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Aktenzeichen: Bioök_2076000

II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Behälter

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Universität Stuttgart, Institut für Siedlungswasserwirtschaft, Wassergüte- und Abfallwirtschaft (ISWA) Bandtäle 2 70569 Stuttgart Aufstellungsort: Bioabfallvergärungsanlage Backnang-Neuschöntal, Lindauer Str. 111-115, 71522 Backnang

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zur funktionalen Verbindung der Anlagenteile von Los 1 "Zerkleinerung" und Los 2 "Hydrozyklon" werden drei baugleiche Rührbehälter BR-1, BR-2 und BR-3 sowie die Pumpen PL-2 und PL-3 benötigt. Weiterhin sind 19 Absperrarmaturen AA-1 bis AA-19 und Rohrleitungen notwendig. Die Rührbehälter BR-1, BR-2 und BR-3 müssen geschlossen sein und über ein händisch zu bedienendes Rührwerk verfügen, wobei das integrierte Rührwerk so ausgelegt sein muss, dass mindestens 4 000 l angemischter Bioabfall mit einem Feststoffgehalt von maximal 15 % im Dauerbetrieb homogenisiert werden kann. Die Rührbehälter BR-1, BR-2 und BR-3 müssen ein Fassungsvermögen von mindestens 4 m3 aufweisen und an der Oberseite müssen zwei Anschlüsse, an der Unterseite ein Anschluss für Rohrleitungen vorgesehen werden. Die Pumpe PL-2 muss so ausgelegt sein, dass der Zulauf-Volumenstrom zur Hydrozyklon-Anlage SB-1 eine Mindestbandbreite der Förderleistung von 15 - 20 m3/h aufweist - mit angemischtem Bioabfall als Fördermedium und einem Feststoffgehalt zwischen 5 und 10 %. Die Pumpe PL-3 muss so ausgelegt sein, dass ein Zulauf-Volumenstrom zum Wiegemischbehälter BW-1 von mindestens 6 m3/h eingehalten werden kann - mit Prozesswasser als Fördermedium und einem Feststoffgehalt zwischen 1 und 5 %. Die Absperrarmaturen AA-1 bis AA-19 müssen händisch zu bedienen sein. Die Rohrleitung soll eine Mindestnennweite von DN 80 aufweisen und eine Gesamtrohrlänge von 15 m besitzen. Die Installation und Montage vor Ort der Rührbehälter BR-1, BR-2, BR-3 und der Pumpen PL-2, PL-3 sowie der Absperrarmaturen AA-1 bis AA-19 und der Rohrleitung sind nicht Teil der Leistungsbeschreibung Los 3 "Behälter" und müssen nicht bei der Angebotserstellung berücksichtigt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Lieferdatum und Verfügbarkeit / Gewichtung: 45
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 30.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Aktenzeichen: Bioök_2076000

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 209-594676
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Keine Auftragsvergabe Zerkleinerung (Aufhebung)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Keine Auftragsvergabe Hydrozyklon (Aufhebung)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe MEIKO GREEN Waste Solutions GmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
30/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: MEIKO GREEN Waste Solutions GmbH
Postanschrift: Englerstraße 3
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77652
Land: Deutschland
E-Mail: info@meiko-green.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 50 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 49 998.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXUEYY8YW2091NF8

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721/926-8730
Fax: +49 721/926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Universität Stuttgart, Zentrale Beschaffungssstelle
Postanschrift: Breitscheidstr. 2 C
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: beschaffung@verwaltung.uni-stuttgart.de
Internet-Adresse: https://www.uni-stuttgart.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/01/2023