Ausgeschrieben werden hier, in diesem Projektraum,
Objektplanungsleistungen gem. § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI 2021 "Gebäude" und "Innenräume", Lph. 1-9; einschließlich der Besonderen Leistungen "Brandschutzplanung" und "Vertiefte Kostenverfolgung", stufenweise Beauftragung (Los 1)
Die Gemeinde Burow plant die Sanierung der vorhandenen Schule in Burow, die momentan und auch zukünftig durch die Schule selbst, die Gemeinde Burow und den ortsansässigen Hort eines freien Kitaträgers genutzt werden.
Dabei soll ein Gemeindezentrum im Obergeschoss mit separatem Eingang geschaffen werden, und die Räume für den Schul- und Hortbetrieb ebenfalls planerisch verändert und angepasst werden, was ebenso auch für die Gestaltung des Schulhofes gilt.
6.1.1 Bedarfsbeschreibung
Burow ist eine Gemeinde im Nordosten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. Die Gemeinde liegt nördlich von Neubrandenburg und ist seit 2004 Teil des Amtes Treptower Tollensewinkel. Rund 1.064 Bewohner zählt die Gemeinde.
Folgende Ziele sollen aus Sicht der jeweiligen Mitnutzer erreicht werden:
Die Gemeinde Burow will ein Gemeindezentrum im Obergeschoss mit separatem Eingang, einen Aufzug für den 2. Rettungsweg, einen Versammlungsraum für ca. 25 Personen, einen großen Multifunktionsraum für 80 - 100 Personen mit der Möglichkeit der Abtrennung für kleinere Gruppen, Küche, Garderobe, Abstellraum für nicht benötigtes Inventar (Stuhl, Tisch), Archiv (für Schule und Gemeinde), separaten Eingang für die Turnhalle, Parkplätze und Toiletten realisieren.
Für die Nutzung der Schule werden benötigt: 5 Klassenräume, 1 PC/Medienraum, 1 Musikraum, 1 Werkraum für Holzbearbeitung, Garderobe, Toiletten, Sekretariat, Lehrerzimmer, Küche zur Zubereitung und Verzehr von Speisen, Bibliothek, Umkleideräume für die Turnhalle, separater Eingang für die Turnhalle.
Für die Nutzung als Hort im Erdgeschoss werden benötigt: Platz zur Betreuung von 44 Hortkindern, separate Räume, keine Doppelnutzung mit Schule (3 Gruppenräume ca. 110 m2), Verbindung der Räume untereinander, Abstellraum, Toiletten, Flur und Garderobe Mitnutzung mit Schule, Mitnutzung der Küche, Umkleideraum Betreuer/Erzieher.
Weiterhin soll der Schulhof wie folgt gestaltet werden: Nutzung durch Schule, Hort und Gemeinde, Abstellmöglichkeit für Spielgeräte, Sitzmöglichkeiten (Schatten), Brandschutz, Wasser, Strom, Abwasser, Heizung und Medien sind zu berücksichtigen.
Weiterhin sind alle anerkannten Regeln der Technik anzuwenden, um entsprechende Genehmigungen für den Weiterbetrieb der Schule und Hort zu gewährleisten.
Das Planungsbüro AIN Plan GmbH war bereits Erstellung der Vergabeunterlagen vorbefasst. Zum Vorteilsausgleich werden Informationen und Arbeitsergebnisse hier im Verfahren zur Verfügung gestellt. Außerdem wird es allen ins Verhandlungsverfahren eingeladen Bewerbern nach Erstangebotsaufforderung ermöglicht, eine begleitete Objektbegehung durchzuführen. Ein entsprechender Termin wird zur Verfügung gestellt.