1. Einzureichen ist eine Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Referenzprojekte
• über Architektenleistungen (mindestens Objektplanung Gebäude),
• zum Neubau, Umbau oder der Sanierung eines Gebäudes,
• bei denen mindestens die Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 34 Abs. 3 HOAI (oder dem ver-gleichbare Leistungen) beauftragt wurden, wobei Leistungsphase 8 noch nicht vollständig abgeschlossen, aber begonnen worden sein muss,
• das Projekt mindestens Honorarzone III nach HOAI (oder vergleichbar) unterfiel
• und das Projekt eine Mindestbausumme von zusammengerechnet EUR 2,0 Mio. netto in den Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten) hatte.
Zeitlich entscheidend ist der in der Auftragsbekanntmachung genannte Abgabetermin des Angebotes. Erforderlich ist für jede Referenz jeweils die Angabe der Projektbezeichnung und des Ortes des Auftrags, des Gebäudetyps, der Auftragsart (insbesondere ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelte), der Art der Maßnahme mit ausführlicher Beschreibung des Leis-tungsanteils des eigenen Unternehmens (beauftragte und erbrachte Leistungsphasen und wesentliche erbrachte Leistungen), der Benennung des Auftraggebers und der Position einer Ansprechperson (zum Beispiel Fachbereichsleiter) mit Kontaktdaten, des Bearbeitungszeitraumes (jeweils von-bis und Monat/Jahr), der Baukosten in den Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten), der Honorarzone nach HOAI (oder vergleichbar) und des eigenen Rechnungswertes.
2. Erklärung, aus der durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, die Zahl der Führungskräfte und die Anzahl der beschäftigten Architekten (w/m/d), diese umgerechnet auf Vollzeitstellen, der letzten drei Jahre und aktuell ersichtlich ist;
3. Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/die Bietergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt, möglichst unter Angabe des Unterauftragnehmers.
Die Vergabestelle stellt für die Erklärungen Musterformulare über das Vergabeportal zur Verfügung.
Bewirbt sich eine Bietergemeinschaft, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die vorgenannten Angaben machen, bei den Referenzen nach Ziffer 1. jedoch nur für den Leistungsteil, den das Bietergemeinschaftsmitglied im Auftragsfall übernehmen wird.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der Eignung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), ist dies bei Angebotsabgabe kenntlich zu machen und nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. Verpflichtungserklärung). § 47 Abs. 1 S. 3 VgV ist zu beachten.
Angabe von mindestens einem in den letzten drei Jahren erbrachten Referenzprojekt, das alle nachfolgenden Kriterien erfüllt:
• Architektenleistungen (mindestens Objektplanung Gebäude),
• zum Neubau, Umbau oder der Sanierung eines Gebäudes,
• bei dem mindestens die Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 34 Abs. 3 HOAI (oder dem vergleichbare Leistungen) beauftragt wurden, wobei Leistungsphase 8 noch nicht vollständig abgeschlossen, aber begonnen worden sein muss,
• das Projekt mindestens Honorarzone III nach HOAI (oder vergleichbar) unterfiel
• und das Projekt eine Mindestbausumme von zusammengerechnet EUR 2,0 Mio. netto in den Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten) hatte.
Zeitlich entscheidend ist der in der Auftragsbekanntmachung genannte Abgabetermin des Angebotes. Erforderlich ist für jede Referenz jeweils die Angabe der Projektbezeichnung und des Ortes des Auftrags, des Gebäudetyps, der Auftragsart (insbesondere ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelte), der Art der Maßnahme mit ausführlicher Beschreibung des Leistungsanteils des eigenen Unternehmens (beauftragte und erbrachte Leistungsphasen und wesentliche erbrachte Leistungen), der Benennung des Auftraggebers und der Position einer Ansprechperson (zum Beispiel Fachbereichsleiter) mit Kontaktdaten, des Bearbeitungszeitraumes (jeweils von-bis und Monat/Jahr), der Baukosten in den Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten), der Honorarzone nach HOAI (oder vergleichbar) und des eigenen Rechnungswertes.