Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Stadt Landsberg am Lech
Postanschrift: Katharinenstraße 1
Ort: Landsberg am Lech
NUTS-Code:
DE21E Landsberg am LechPostleitzahl: 86899
Land: Deutschland
E-Mail:
hans.huttenloher@landsberg.deTelefon: +49 8191128222
Fax: +49 819112859222
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
https://www.deutsche-evergabe.de I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersRegional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Neubau / Sanierung Städtischer Bauhof in Landsberg am Lech
Referenznummer der Bekanntmachung: 410-63-HHu
II.1.2)CPV-Code Hauptteil71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Neubau und Sanierung des städtischen Bauhofes in Landsberg am Lech, Spitalfeldstraße
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Landsberg am Lech plant die Neustrukturierung des städtischen Bauhofs an der Spitalfeldstraße. Dabei müssen Gebäude neu gebaut sowie bestehende Gebäude erweitert oder umgebaut werden. Die einzelnen Aufgabenstellungen sind dabei vielfältig, dies sind u. A.:- Neubau große LKW-Waschhalle- Umbau Werkstattgebäude- Neubau Lagergebäude- Neubau Verwaltungsgebäude (ca. 60 Angestellte Bauhof und 9 Angestellte Verwaltung Straßenbau)- Neubau Parkhaus (ggf. erweiterbar für Nutzung durch benachbarte BOS/FOS)- Neubau von Räumlichkeiten oder kleines Gebäude für ein Notfall-Rechenzentrum- Vergrößerung des Holzhackschnitzellagers (Heizkraftwerk) Insgesamt wird derzeit von einer BGF von ca. 8.000 m² ausgegangen, wobei dies aufgrund der sehr unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten nur als grober Richtwert zu verstehen ist. Die Gebäude sollen mit einer PV-Anlage ausgestattet werden, die zur Eigenstromversorgung dient. Die Wärmeversorgung erfolgt durch das Holzhackschnitzel-Heizkraftwerk des Landkreises, das sich ebenfalls auf dem Gelände befindet. Da der Betrieb des Bauhofs während der gesamten Bauzeit aufrechterhalten werden muss (insbesondere aufgrund von Winterdienst, Straßenreinigung, etc.) ist besonderes Augenmerk auf den zeitlichen Ablauf der Baustellen und auf deren Organisation zu richten. Für sämtliche Bestandsgebäude, mit Ausnahme der abzubrechenden, existiert eine digitale Bestandsaufnahme. Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren. Es werden zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 im Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI 2021 für das gesamte Areal beauftragt. Im Weiteren werden voraussichtlich die Leistungsphasen 3 bis 4 beauftragt. Vor Abschluss der Leistungsphase 4 vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer im Hinblick auf die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes eine Aufteilung in Bauabschnitte. Die weiteren Leistungsphasen 5 bis 9 werden stufenweise in Abhängigkeit von der Haushaltslage für die einzelnen Bauabschnitte beauftragt. Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 100 bis 700 werden derzeit mit etwa 16 Mio. € geschätzt. Die Beauftragung der Leistungsstufe 1 soll im Herbst 2022 erfolgen. Der Baubeginn soll im Herbst 2023, der Abschluss der Maßnahme soll Ende 2025 erfolgen.
II.2.5)ZuschlagskriterienQualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 70
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen nach HOAI. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen.
Besondere Leistungen nach Bedarf.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartVerhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.deTelefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:31/01/2023