Stelle des zu berichtigenden Textes: ) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
- Eigenerklärung zu § 118 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit dem Angebot sind zwingend
Eigenerklärungen vorzulegen aus denen hervorgeht, dass der Bieter entweder
- eine von der Bundesagentur für Arbeit anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderungen im Sinne von § 225 SGB IX
ist. (Der Nachweis über die Anerkennung als Werkstatt für Menschen mit Behinderungen der Bundesagentur für Arbeit ist mit
den Angebotsunterlagen vorzulegen).
oder
- ein Unternehmen darstellt, dessen Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen
oder von benachteiligten Personen ist. Vom Bieter ist näher zu erläutern und zu belegen, dass der Haupt-zweck des
Unternehmens in der sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten
Personen besteht. Unter benachteiligten Personen sind unter anderem auch Personen mit sozialer Benachteiligung aufgrund
von Langzeitarbeitslosigkeit oder besonders geringer Qualifizierung zu verstehen.
Voraussetzung ist, dass mindestens 30 % der in den oben genannten Unternehmen Beschäftigten Menschen mit
Behinderungen oder benachteiligte Personen sind (§ 118 Abs. 2 GWB).