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Dienstleistungen - 71078-2023

03/02/2023    S25

Deutschland-Hagen: Dienstleistungen in Verbindung mit Software

2023/S 025-071078

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: FernUniversität in Hagen
Postanschrift: Universitätsstraße 47
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dezernat 4.3 - Beschaffung
E-Mail: beschaffung@fernuni-hagen.de
Telefon: +49 2331987-2075
Fax: +49 2331987-19349
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fernuni-hagen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Campus-Management-System

Referenznummer der Bekanntmachung: 090-2021-014eP
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erstellung eines Campus-Management-Systems und Systemservice über einen Zeitraum von 15 Jahren.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
72500000 Datenverarbeitungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

FernUniversität in Hagen Universitätsstraße 47 58097 Hagen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die FernUniversität in Hagen

Der Auftraggeber ist die einzige staatliche Fernuniversität im deutschsprachigen Raum. Aktuell sind über 79.000 Studierende eingeschrieben, während 80% davon berufstätig sind. Seit über 40 Jahren ist die FernUniversität die Anlaufstelle für alle diejenigen, die eine vollwertige akademische Ausbildung anstreben, sich jedoch nicht an einer Präsenzuniversität einschreiben wollen oder können. Fünf Fakultäten bieten vielfältige Studienmöglichkeiten auf Bachelor- und Masterstufe sowie die Möglichkeit zur Promotion und Habilitation. Außerdem werden Teilstudien für die berufliche oder persönliche Weiterbildung angeboten.

Die Außenstellen der FernUniversität in Form von Regional- und Studienzentren sind hauptsächlich über Deutschland verteilt. Es gibt 13 deutsche Regionalzentren, die in einigen Regionen durch Studien- oder Informations- und Beratungszentren unterstützt werden. Unterlagen werden weltweit versandt, so dass ein Studium auch aus dem Ausland aufgenommen werden kann. Zentren zur Unterstützung des Auslandsstudiums befinden sich in der Schweiz, Österreich und Ungarn.

Das Zentrum für Digitalisierung und IT (ZDI) stellt die gesamten IT-Services für die FernUniversität bereit. Der Betrieb des künftigen Campus-Management-Systems wird im ZDI verortet sein. Das ZDI ist in drei KompetenzCenter (KC) strukturiert - das KC Rechenzentrum (Zentrale Services und Infrastruktur), das KC Software (Softwaretechnik sowie Webportal- und Serveranwendungen) sowie das KC SAP (Entwicklung und Betrieb).

Student Lifecycle

Der Student Lifecycle wird an der FernUniversität durch eine Vielzahl größerer und kleinerer Systeme unterstützt, die teils auch über komplexe Schnittstellen miteinander verbunden sind.

Um ihren Studierenden zukünftig ein besseres Studienerlebnis anbieten zu können, sucht die FernUniversität eine moderne, serviceorientierte und performante Softwarelösung, um den kom-pletten Student Lifecycle von der Information bis zur Exmatrikulation und ein anschließendes Netzwerken als Alumni abbilden zu können. Neben dem Lehr- soll auch das Weiterbildungsangebot in der neuen Lösung abgebildet werden können und die Veranstaltungs- und Prüfungsplanung (weltweit) soll vollumfänglich möglich sein. Die gesuchte Softwarelösung soll die Konzepte des Blended Learnings unterstützen, was bedeutet, dass nach fachspezifischen und didakti-schen Erfordernissen Bausteine der Online- und Präsenzlehre miteinander kombiniert werden.

Gebühren

Der Auftraggeber unterscheidet sich von anderen Hochschulen nicht nur im Hinblick auf die Möglichkeit des Studiums aus der Ferne. Ein weiterer Unterschied liegt darin, dass im Studium Gebühren anfallen, die auf curricularer Ebene erhoben werden, also in Abhängigkeit von den belegten Modulen. Das neue Campus-Management-System muss diese Besonderheiten abbilden.

Vertragliche Eckpunkte

Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Erstellung des Campus-Management-Systems bis zu fünf Jahre in Anspruch nehmen wird. Diese Phase des Vertrags ist dienstvertraglicher Natur und es ist beabsichtigt, das System in agiler Projektmethodik zu errichten. Die Vergütung erfolgt auf Basis des Zeitaufwandes. Dieser ist vom Auftragnehmer vor jedem Sprint vorab zu schätzen. Die tatsächlichen Kosten der Sprints und der Erstellungsphase insgesamt werden vom Auftraggeber engmaschig kontrolliert. Der Auftrag ist in der Erstellungsphase für den Auftraggeber jederzeit mit kurzer Frist kündbar.

Die im Campus-Management-System verwendete Standardsoftware wird dem Auftraggeber auf Zeit ("Miete") überlassen. Die Überlassung hat eine Laufzeit von bis zu 15 Jahren.

Im Produktivbetrieb hat der Auftragnehmer den Systemservice zu übernehmen. Dieser besteht aus den Teilleistungen "Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft", "Wiederherstellung der Be-triebsbereitschaft" und "Bereitstellung neuer Programmstände". Die Vergütung erfolgt auf Basis einer Pauschale, die nach Zeitabschnitten bemessen ist. Der Systemservice hat eine Laufzeit von bis zu 15 Jahren.

Darüber hinaus ist erkennbar, dass der Auftragnehmer während der gesamten Vertragslaufzeit weitere Leistungen benötigen wird, welche insbesondere die Weiterentwicklung des Systems betreffen können. Der Auftragnehmer soll diese Leistungen auf Basis eines Rahmenvertrags übernehmen.

Sämtliche genannten Leistungen sind in einen einheitlichen Vertragsentwurf integriert. Hierbei handelt es sich nicht um einen EVB-IT Systemvertrag, denn dort ist die Erstellung des Systems werkvertraglich ausgestaltet. Der Vertragsentwurf orientiert sich aber an dem Muster des EVB-IT Systemvertrags. Dies gilt auch für die verwendete Terminologie.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Problemfreie Einführung / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Personaleinsatz / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Aussagekraft der Angaben zu den Anwendungsfällen / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Abdeckungsgrad von funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Usability / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bei dem Gesamtbeschaffungswert von 0,01 EUR handelt es sich um einen symbolischen Wert. Der Angebotsgesamtpreis ist gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV geheimhaltungsbedürftig .

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 237-624554
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 4.3/090/4800000416
Bezeichnung des Auftrags:

Campus-Management-System

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
02/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Simovative GmbH
Postanschrift: Landsberger Str. 110
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
E-Mail: info@simovative.com
Telefon: +49 89-18931200
Internet-Adresse: http://www.simovative.com
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPNYHTDK9M

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Siehe § 160 (3) GWB

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens

bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer

2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/01/2023