Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Unternehmen, die nicht präqualifiziert sind, haben das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt 124 auszufüllen und auf Nachfrage die entsprechenden Unterlagen vorzulegen:
— Auflistung der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
— Referenznachweise mit folgenden Angaben:
— Projektbezeichnung, Ausführungsort,
— Projektdaten: Ausführungszeit, Art der Arbeiten / Leistungen, Umfang / Menge,
— Auftragsvolumen in Euro,
— Angabe ob Ausführung in ARGE oder allein,
— Auftraggebernennunng (Kontaktdaten und Ansprechpartner).
Ergänzend müssen sich Nachweise zu Referenzen auf vergleichbare Leistungen, siehe auch Ziff. II.2.4, beziehen, siehe auch das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt "REF-Referenz".
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6 a EU, 6 b EU VOB / A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.