-Die Eigenerklärungen zur Eignung gemäß Formular 1 und 2 zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Mit Ausfüllen der Formulare gibt das
Unternehmen an, ob auf seinen Fall die in §§ 123 oder 124 GWB genannte
Ausschlussgründe zutreffen.
-Abweichend zu den Formularen 1 und 2 ist die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung zulässig oder ein Präqualifizierungsnachweis, der die Fachkunde
und Leistungsfähigkeit im Sinne der Vergabe- und Vertragsordnungen vorab
nachweist. Reichen Sie dazu das entsprechende Zertifikat ein.
-Weiter hat der Bieter einen Nachweis einer gültiger Betriebshaftpflichtversicherung
oder Absichtserklärung eines Versicherers (min. 4 Mio. €
Sach- + Personenschäden, mind. 100 T€ Vermögensschäden) beizulegen,
beachten Sie dazu auch die Angaben der Besonderen Vertragsbedingungen.
- Beachten Sie auch die Angaben der Vergabeunterlagen