- Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung.
Auf gesondertes Verlangen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorzulegen.
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Auf Verlangen ist der rechtskräftig bestätige Insolvenzplan vorzulegen.
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
Auf gesondertes Verlangen sind Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug,
Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder
anderweitige sonstige Nachweise vorzulegen.