Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code:
DE712 Frankfurt am MainPostleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Portius, Heike
E-Mail:
heike.portius@deutschebahn.comTelefon: +49 3412342293
Fax: +49 3412342399
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
http://www.deutschebahn.com/bieterportal I.6)Haupttätigkeit(en)Eisenbahndienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Zulaufstrecke VDE 8 (Magdeburg-Köthen-Halle) Str. 6403 Neubau ESTW Köthen(a) – Abzw. Am(a).
II.1.2)CPV-Code Hauptteil71340000 Von Ingenieuren erbrachte Verbundleistungen
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Zulaufstrecke VDE 8 (Magdeburg-Köthen-Halle) Str. 6403
Neubau ESTW Köthen(a) – Abzw. Am(a);
ESTW Köthen, 2. Projektabschnitt;
Leipzig Thekla Umgestaltung Westkopf
Projektsteuerung LST.
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (Sind Sie mit der Veröffentlichung einverstanden? ja)Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)71340000 Von Ingenieuren erbrachte Verbundleistungen
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DED31 Leipzig
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Projektsteuerung: Zulaufstrecke VDE 8 Str. 6403, Neubau ESTW Köthen- Abzw. Am, ESTW Köthen 2. PA,
Leipzig Thekla Umgestaltung Westkopf.
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Projektsteuerung: Zulaufstrecke VDE 8 Str. 6403, Neubau ESTW Köthen- Abzw. Am, ESTW Köthen 2. PA,
Leipzig Thekla Umgestaltung Westkopf
Option 1: 1.1.2020 – 31.12.2020;
Option 2: 1.1.2021 – 31.12.2021;
Option 3: 1.1.2022 – 31.12.2022.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Zulaufstrecke VDE 8 (Magdeburg-Köthen-Halle) Str. 6403 Neubau ESTW Köthen(a) – Abzw. Am(a)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:22/02/2017
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:22/02/2017