Ausgefülltes Formblatt L_124 / L_1240 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Angaben/ Nachweisen:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— Anzahl Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts,
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, die nachfolgende Bereiche mit den genannten Mindestsummen abdeckt:
- Personenschäden 2 Millionen EUR pauschal
- sonstige Schäden 1 Million EUR (Sach- u. Vermögensschäden)
- Obhut und Bearbeitungsschäden einschl. Schäden durch Abhandenkommen
anderer Sachen bis zu 200.000 EUR
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Bietergemeinschaften oder Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben.
Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter, den Unternehmen einer Bietergemeinschaft, wie auch von Nachunternehmern).
Die o. g. Eignungsanforderungen können über den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.