Die Ebert Ingenieure GmbH waren beauftragt, die Gebäudeautomation zu beauftragen. Über das Vermögen
der Ebert Ingenieure GmbH wurde am 01.07.2013 ein Insolvenzverfahren eröffnet (Aktenzeichen 831 IN
687/13). Der Insolvenzverwalter hat erklärt, das Vertragsverhältnis nicht fortzusetzen. Rechtsfolge: Vertrag
gilt als erloschen. Daher wurde die Neuvergabe der nicht mehr erbrachten Leistungen erforderlich. Zunächst
wurde 2013 nach dem Ausnahmetatbestand des § 3 Absatz 4 VOF ein Verhandlungsverfahren ohne
Teilnahmewettbewerb durchgeführt, am 11.09.2013 wurden fünf Teilnehme angefragt. Submission
25.09.2013, es gingen keine Bewerbungen ein. Am 08.10.2013 wurde nochmals in gleicher Weise verfahren,
zum Eröffnungstermin am 23.10.2013 lagen wieder keine Bewerungen vor. Es wurde sodann entschieden,
ein Verhandlungsverfahren nach VOF durchzuführen. Vergabebekanntmachung erfolgte am 12.11.2013, mit
26.11.2013 als Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Auch hier gingen keine Bewerbungen ein.
Nach den durchgeführten Vergabeverfahren ohne Bewerber fragte FAIR das Büro Canzler Ingenieure GmbH
(nachfolgend als "Canzler" bezeichnet) direkt an. Die Eignung des Büros wurde im Vorfeld geprüft, es ist
geeignet. Canzler legte zunächst am 15.01.2014 ein Angebot für die erforderlichen Leistungen der
Einarbeitung in das Projekt vor. Diese Leistung wurde beauftragt. Zeitgleich mit der Abstimmung mit der
OFD bezüglich Honorarzone III, Mittelsatz, wurde Canzler am 26.02.2014 ein Vertragsentwurf überlassen,
mit Abrechung auf Basis der Einobjektigkeit. Dem stimmte Canzler nicht zu. Ein Honorarsachverständiger
prüfte und bewertete die Mehrobjektigkeit des Gesamtprojekts. Auf Basis eines Gutachtens wurde nach mit
Canzler am 25.02.2015 sowie 15.03.2015 geführten Vertragsverhandlungen am 22.04.2016 ein Vertrag
geschlossen.
Voraussetzungen für die Beauftragung nach § 3 Absatz 4c VOF, Verhandlungsverfahren ohne
Teilnahmewettbewerb:
Zwingend dringlicher Grund: Insolvenz der Ebert Ingeniieure, die für FAIR als Auftraggeber nicht
voraussehbar war. Die Leistungen wurden dringend benötigt, die Gebäudeautomation ist ein wichtiger
Bestandteil des TGM.
Die FAIR GmbH hat hier sämtliche Möglichkeiten zur Durchführung eines Wettbewerbs ausgeschöpft und
erst, nachdem drei VOF-Verfahren erfolglos verliefen, direkte Verhandlungen mit Canzler aufgenommen.
Eignungsnachweise liegen vor.