Während der Vertragslaufzeit hat der AN
c. sowohl zu vorgegebenen Dienstzeiten Sicherheits- und damit verbundene Serviceleis-tungen zu erbringen (sogenannte Regelleistungen);
d. wie auch zu nicht regelmäßigen Terminen Sicherheits- und damit verbundene Service-leistungen sowie weiteres Personal für gelegentliche Objektmehrbewachung zu er-bringen bzw. bereit zu stellen (sogenannte Sonderleistungen).
Die Sonderleistungen werden bei Bedarf zusätzlich, ggf. auch kurzfristig, beauftragt und sind durch den AN zu erbringen.
Im Einzelnen umfassen (a) und (b) primär diese Tätigkeiten:
1. Empfangs- und Pfortendienst (u.a. Empfang und Betreuung von Besuchern, Ausgabe von Besucherausweisen, Post- und Paketannahme, Telefonvermittlung etc.);
2. Wach- und Streifendienste (u.a. Durchführung von Streifengängen auf dem und rund um das Gelände. Dokumentation der Rundgänge mit geeigneten technischen Mitteln z.B. Wächterkontrollsystem. Unterstützung in Alarmfällen z.B. Brand, Unfall, Amok etc.);
3. Objektschutz (u.a. Durchführung von Zugangskontrollen, Brandschutz, Erste Hilfe, In-tervention, Alarmverfolgung, Geländeüberwachung durch Videoüberwachungssystem, Betreuung und Bedienung des Alarmmanagementsystems des AG etc.);
4. Verkehrsdienst (u.a. Regelung des internen Verkehrs, Kontrolle von Verkehrszufahrten auf das Gelände, Erteilen oder Verwehren von Zufahrt auf die Gelände etc.).
Anlassbezogen können jederzeit -branchenübliche- Leistungen hinzukommen.