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Lieferungen - 73234-2023

03/02/2023    S25

Deutschland-Frankfurt: Kofferdurchleuchtungsausrüstung

2023/S 025-073234

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Fraport AG
Postanschrift: Gebäude 149, Raum 5145
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung ZEB-VM
E-Mail: ausschreibung@fraport.de
Telefon: +49 69690-32402
Fax: +49 69690-49560199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

24 Stück EDSCB Geräte vom Typ 6040 CTiX

Referenznummer der Bekanntmachung: CT Geräte
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38581000 Kofferdurchleuchtungsausrüstung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Fraport beabsichtigt ab März 2023 in Summe 24 Stück EDSCB Geräte vom Typ 6040 CTiX über die Firma Smiths Detection zu beschaffen. Die EDSCB Geräte sollen in die am Flughafen Frankfurt/Main in den Terminalbereich A, Z und CD befindlichen Bestands-Kontrollspuren der Fa. Smiths Detection integriert werden. Bei den Kontrollspuren aus dem Bestand handelt es sich um das Produkt iLane.evo V2. Derzeit sind dort EDSCB Geräte vom Typ 6040aTiX von Fa. Smiths Detection unter Einsatz der zertifizierten SD-2 Wanne integriert. Die benannten Kontrollspuren stammen aus dem Jahr 2019 bis 2021.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Begründet wird diese Entscheidung durch die bestehenden und folgend aufgezeigten Schnittstellen von Kontrollspur und EDSCB-Gerät, welche im Hinblick auf eine vollumfängliche Gesamtfunktion und Verfügbarkeit durch einen alternativen Hersteller von EDSCB-Gerät mit CT-Technologie nicht ausreichend hergestellt werden können.

Insbesondere zu beachten sind die folgenden Merkmale:

• Zertifizierte SD2-Wanne und Kontrollspurmechanik

Die Fördertechnik der iLane.evo Kontrollspur ist auf die von Fa. Smiths Detection für den Einsatz der 6040 aTiX und 6040 CTiX zugelassenen SD-2 Wanne ausgelegt. Dabei sind an dieser Stelle mechanische Baugruppen wie Rollenförderer- und Förderbandbreite, Bandkurvenradien und Bandförderersteigungen, Eckumsetzer im Bereich der Ausschleusweiche, Seitenführungen, Freiraumprofile für die Wannenrückförderung im gesamten Streckenverlauf und im speziellen unterhalb der EDSCB Anlage aufeinander abgestimmt. Die Position der RFID-Label ist zudem auf die innerhalb der Kontrollspur in den Bereichen der Einfahrt in den EDSCB-Tunnel, der Ausschleusweiche und der Wannenrückförderung verorteten RFID-Leseantennen herstellerspezifisch abgestimmt. Die 6040 CTiX ist das einzige ECAC zertifizierte EDSCB Gerät mit Standard C3 und nationaler Zulassung bei Verwendung der SD-2 Wanne.

• Mechanische Schnittstellen

Im Bereich der Nachkontroll-Arbeitsplätze sind die dort befindlichen mechanischen Schnittstellen, wie RFID-Lesestationen, Monitorhubsäulen und Kabeleinführungen in die Kontrollspur an die im Bestand befindliche Konfiguration gebunden. Der Bereich der Wannenentnahme ist speziell im Bereich der Wannenvereinzelung nebst den Bereitstellplätzen auf den Einsatz der SD.2 Wannen ausgelegt.

• Elektrotechnische Schnittstellen

Die im Einsatz befindliche RFID-Technik ist im Hinblick auf Frequenz, Leseabstände und Steuerungsintegration auf die Geometrie von SD2 Wanne und RFID-Label-Position auf der SD.2 Wanne ausgelegt. Dabei ist die dafür im Einsatz befindliche Verkabelung in der Kontrollspur für Spannungsversorgung, Kommunikation und Netzwerk im Innenbereich der Bestands-Kontrollspur geführt. Darüber hinaus ist die Sensorik für die Steuerung der SD.2 Wanne im Bereich der IO-Strecke, NIO-Strecke und der Wannenrückförderung auf die SD.2 Wanne selbst abgestimmt.

• Signalaustausch EDSCB zu Fördertechnik

Die steuerungstechnische Integration von EDSCB und Kontrollspur ist im Hinblick auf den Signalaustausch und die im Einsatz befindliche SPS-Software der Kontrollspur grundsätzlich zu der im Bestand befindlichen Kontrollspurkonfiguration nicht offengehalten. Smiths Detection ist hier Eigentümer des IP und kann folglich die Anforderungen an die vollumfängliche Systemintegration ohne Verlust von Funktion und Verfügbarkeit erfüllen. Im Speziellen ist die Herstellung dieser Schnittstelle aus Sicht der Fraport als absolut herstellergebunden einzustufen. Darüber hinaus lassen die zwischen Fraport und Smiths Detection bestehenden Vertragsverbindungen die Aufforderung zur Offenlegung der steuerungstechnischen Schnittstellendefinition nicht zu.

Zusammenfassend ist das Wagnis für eine Inkompatibilität und in der Folge ein nicht kalkulierbares Risiko für das Luftsicherheitsniveau sehr hoch, wenn ein anderes als das Smiths EDSCB-Gerät für die Integration in die Bestandsspuren beschafft wird. Weiterhin gibt es aktuell keine Erfahrungsberichte bezüglich der Integration anderer EDSCB-Geräte in eine iLane.evo, die einen optimalen Wannentransport und zugleich sicheren Betriebsablauf dokumentieren.

Die Vergabe des Vertrags an die Firma Smiths Detection bezieht sich ausschließlich auf die Ausstattung von Bestandsspuren. Für künftige Aus- und Neubaumaßnahmen von Kontrollstellen (z. B. Ausstattung Terminal 3 und Pier G oder die Nordverlagerung der Kontrollstellen im Bereich B-Nord) werden Ausschreibungen gemäß der gültigen Vergabeverordnung für komplette Kontrollspuren inkl. EDSCB-Gerät durchgeführt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Begründet wird diese Entscheidung durch die bestehenden und folgend aufgezeigten Schnittstellen von Kontrollspur und EDSCB-Gerät, welche im Hinblick auf eine vollumfängliche Gesamtfunktion und Verfügbarkeit durch einen alternativen Hersteller von EDSCB-Gerät mit CT-Technologie nicht ausreichend hergestellt werden können.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

24 Stück EDSCB Geräte vom Typ 6040 CTiX

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
31/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Smiths Detection Germany GmbH
Postanschrift: Im Herzen 4
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Der beabsichtigte Abschluss des Vertrages erfolgt nicht vor Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.

Das in Abschnitt V.2.1) Tag der Zuschlagserteilung) angegebene Datum entspricht dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung und stellt nicht den Tag der beabsichtigten Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) dar.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen

des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer

Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt

unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht

spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur

Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht

spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der

Auftraggeberin gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht

abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der

Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt

unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/01/2023