Lieferungen - 73291-2023

03/02/2023    S25

Deutschland-Villingen-Schwenningen: Schulmahlzeiten

2023/S 025-073291

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Villingen-Schwenningen, RefBM - Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78054
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RefEBM - Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@villingen-schwenningen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.villingen-schwenningen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-185f29d8ce8-72f45c3f4a453e44
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe24.de/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schulmensen - Auslieferung von Schulmahlzeiten - Warmanlieferung

Referenznummer der Bekanntmachung: 18/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
15894210 Schulmahlzeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Auslieferung von Schulmahlzeiten - Warmanlieferung

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 578 443.70 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
15880000 Besondere Nahrungsmittel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Schulstandorte, s. Leistungsbeschreibung

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von insgesamt 179.080 Essen

(Warmanlieferung)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2023
Ende: 31/07/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1) Nachweis der Eintragung im Berufs-oder Handelsregister

des Sitzes oder Wohnsitzes nach Maßgabe der

Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist

(Bescheinigung der zuständigen Stelle);

2) Nachweis des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe gem. §

123 und § 124 GWB, insbesondere dass

2.1) keine rechtskräftige Verurteilung oder Festsetzung eine

Geldbuße im Sinne des § 123 Absatz 1 Nr. 1 bis Nr. 10 GWB

vorliegen, welche dem Unternehmen zuzurechnen sind;

2.2) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist;

2.3) über das Vermögen ein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren weder beantragt, noch eröffnet wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet;

2.4) keine schweren Verfehlungen begangen wurden, welche

die Zuverlässigkeit in Frage stellen, insbesondere in den letzten 2 Jahren nicht

mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden sind;

2.5) im Angebot vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde,

Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben wurden;

2.6) eine erforderliche Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, bei ausländischen Bietern Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers) erfolgt ist.

Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 47 VgV in Anspruch genommen

("Eignungsleihe"), so muss die Nachweisführung auch für diese Unternehmen erfolgen.

Zur Nachweisführung siehe VI.3) "Zusätzliche Angaben".

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Angabe des Umsatzes des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Lieferleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 47 VgV in Anspruch genommen ("Eignungsleihe"), so muss die Nachweisführung auch für diese Unternehmen erfolgen.

Angaben erfolgen auf Verlangen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Angaben über die Ausführung von mindestens 3 durch den Bieter in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gem. Nr. 4 Anlage Bieterangaben).

2) Angabe der beschäftigten Arbeitskräfte, gem. Nr. 1 Anlage Bieterangaben.

3) Erklärung des Bieters bzw. des Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft zur Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 47 VgV und zum Einsatz von Nach-bzw. Subunternehmen bzw. sowie Nachweis, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.

Zur Nachweisführung siehe VI.3) "Zusätzliche Angaben"

4) Zwingend sind die Angaben im Vordruck "Erklärung Bieterangaben" zu machen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/03/2023
Ortszeit: 10:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/04/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 09/03/2023
Ortszeit: 10:30
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zu den unter Abschnitt III geforderten Eignungsnachweisen wird Folgendes erläutert:

Der Nachweis kann geführt werden:

a) durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis oder

Zertifizierung im Sinne von § 48 Abs. 8VgV (Präqualifikation)

oder

b) als vorläufiger Nachweis durch Eigenerklärungen gem.

Formblatt "Komm EU (L) EigE (Eigenerklärung zur Eignung)".

Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben

diese auf Verlangen durch entsprechende Bescheinigungen der

zuständigen Stellen zu bestätigen oder

c) als vorläufiger Nachweis durch Abgabe einer "Einheitlichen

Europäischen Eigenerklärung (EEE)" i.S. v. § 50 VgV.Bieter,

auf deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben diese auf Verlangen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.

2) Sind Nachweise oder Bescheinigungen gefordert, genügt

Zunächst grundsätzlich die Einreichung gut lesbarer Kopien. Auf

Verlangen sind Originale bzw. beglaubigte Abschriften

vorzulegen;

3) zu einer freiwilligen Registrierung und Information über beantragte Auskünfte und

sonstige Informationen des Auftraggebers wird Folgendes erläutert:

Die Vergabeunterlagen stehen unter der bei Ziffer I.3)

aufgeführten URL für einen uneingeschränkten und

vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung.

Der Auftraggeber verwendet für die Informationsübermittlung i.

S. v. § 9 VgV die genannte Veröffentlichungsplattform

("vergabe24.de"), welche über den unter Ziffer I.3 genannten

Zugang jederzeit uneingeschränkt, gebührenfrei und vollständig

zugänglich ist. Hierzu gehört insbesondere auch die Information

über Bieterfragen und deren Beantwortung durch die

vergebende Stelle und ggf. sonstiger für das Vergabeverfahren

möglicherweise zusätzlicher relevanter Informationen.

Bieter, welche sich beim Bezug der Vergabeunterlagen freiwillig

registrieren, werden über die entsprechenden Informationen des Auftraggebers

aktiv informiert.

Interessierten Bietern, welche keine freiwillige Registrierung durchführen, sind gehalten, sich

selbständig regelmäßig darüber zu informieren, ob zusätzliche

verfahrensrelevante Informationen zur Verfügung stehen.

Eine Registrierung ist erforderlich, um Bieterfragen an die unter

Ziff. I.1) genannte Stelle zu übersenden und für die

Elektronische Einreichung von Angeboten oder

Teilnahmeanträgen. Die Registrierung umfasst die eindeutige

Unternehmensbezeichnung sowie eine elektronische Adresse.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721-9268730
Fax: +49 721-9263985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Sofern ein am Auftrag interessierter Wirtschaftsteilnehmer

durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften eine

Verletzung seiner Rechte geltend machen will, ist ein Nachprüfungsantrag

nur zulässig wenn:

1) Gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der erkannte Verstoß gegen

Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen

gegenüber dem Auftraggeber (Vergabestelle) gerügt wird;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

Bekanntmachung erkennbar sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2

GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber (Vergabestelle) gerüft sind;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

Vergabeunterlagen erkennbar sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3

GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber

(Vergabestelle) gerügt sind;

4) Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers der Rüge

nicht abhelfen zu wollen u. nicht innerhalb von 15 Kalendertaggen

ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt wird, gem.

§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.

Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht

berücksichtigt werden sollen und Bewerber, die keine

Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung erhalten

haben, in Textform über die beabsichtigte anderweitige Angebotsannahme

informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information geschlossen

werden. Wird diese Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die

Frist auf 10 Kalendertage.

Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information

durch den Auftraggeber. Auf den Tag des Zuganges beim

Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/01/2023