Zu den unter Abschnitt III geforderten Eignungsnachweisen wird Folgendes erläutert:
Der Nachweis kann geführt werden:
a) durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis oder
Zertifizierung im Sinne von § 48 Abs. 8VgV (Präqualifikation)
oder
b) als vorläufiger Nachweis durch Eigenerklärungen gem.
Formblatt "Komm EU (L) EigE (Eigenerklärung zur Eignung)".
Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben
diese auf Verlangen durch entsprechende Bescheinigungen der
zuständigen Stellen zu bestätigen oder
c) als vorläufiger Nachweis durch Abgabe einer "Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung (EEE)" i.S. v. § 50 VgV.Bieter,
auf deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben diese auf Verlangen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
2) Sind Nachweise oder Bescheinigungen gefordert, genügt
Zunächst grundsätzlich die Einreichung gut lesbarer Kopien. Auf
Verlangen sind Originale bzw. beglaubigte Abschriften
vorzulegen;
3) zu einer freiwilligen Registrierung und Information über beantragte Auskünfte und
sonstige Informationen des Auftraggebers wird Folgendes erläutert:
Die Vergabeunterlagen stehen unter der bei Ziffer I.3)
aufgeführten URL für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung.
Der Auftraggeber verwendet für die Informationsübermittlung i.
S. v. § 9 VgV die genannte Veröffentlichungsplattform
("vergabe24.de"), welche über den unter Ziffer I.3 genannten
Zugang jederzeit uneingeschränkt, gebührenfrei und vollständig
zugänglich ist. Hierzu gehört insbesondere auch die Information
über Bieterfragen und deren Beantwortung durch die
vergebende Stelle und ggf. sonstiger für das Vergabeverfahren
möglicherweise zusätzlicher relevanter Informationen.
Bieter, welche sich beim Bezug der Vergabeunterlagen freiwillig
registrieren, werden über die entsprechenden Informationen des Auftraggebers
aktiv informiert.
Interessierten Bietern, welche keine freiwillige Registrierung durchführen, sind gehalten, sich
selbständig regelmäßig darüber zu informieren, ob zusätzliche
verfahrensrelevante Informationen zur Verfügung stehen.
Eine Registrierung ist erforderlich, um Bieterfragen an die unter
Ziff. I.1) genannte Stelle zu übersenden und für die
Elektronische Einreichung von Angeboten oder
Teilnahmeanträgen. Die Registrierung umfasst die eindeutige
Unternehmensbezeichnung sowie eine elektronische Adresse.