Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Österreichischer Rundfunk
Nationale Identifikationsnummer: 9110015424515
Postanschrift: Hugo-Portisch- Gasse 1
Ort: Wien
NUTS-Code:
AT ÖsterreichPostleitzahl: 1136
Land: Österreich
Kontaktstelle(n): Einkauf, K 3-1
E-Mail:
vergabe@orf.atTelefon: +43 18787812720
Fax: +43 18787812741
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
http://der.orf.atAdresse des Beschafferprofils:
https://orf.vergabeportal.at I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersAndere: Medienunternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)Andere Tätigkeit: Veranstaltungen von Rundfunk etc. gemäß § 2 ORF-G
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
ORF22028 | Programmierdienstleistungen u. Lizenzen für RADIOMAX & KOKO
Referenznummer der Bekanntmachung: ORF22028
II.1.2)CPV-Code Hauptteil72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der zu vergebenden Rahmenvereinbarung sind Erweiterungen und Adaptierungen der Softwaresysteme Radiomax und KoKo (Lizenzen und Dienstleistungen).
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)Wert ohne MwSt.: 600 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: AT Österreich
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der zu vergebenden Rahmenvereinbarung sind Erweiterungen und Adaptierungen der Softwaresysteme Radiomax und KoKo (Lizenzen und Dienstleistungen).
II.2.5)ZuschlagskriterienPreis
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartAuftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Audio Pro Heilbronn Elektroakustik GmbH ist die alleinige Entwicklerfirma und Lizenzgeber der Systeme RADIOMAX und KOKO, welche sich im ORF (für den Radioworkflow) essentiell in Verwendung befinden. Der Source Code steht daraus resultierend nicht in freier Verfügbarkeit des ORF. Daher lassen sich die Bereitstellung der individuellen Workflow- und Softwarelösungen sowie Wartung und Pflege der entsprechenden Servicekomponenten - die einen Eingriff in den Source Code erfordern, nicht von einer anderen als dem genannten Unternehmen als Inhaber aller Eigentums- und Urheberrechte durchführen – Bugfixes, Upgrades und Updates etc. sind ausschließlich von dieser Firma verfügbar.
IV.1.3)Angaben zur RahmenvereinbarungDie Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:25/10/2022
V.2.2)Angaben zu den AngebotenDer Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: Audio Pro Heilbronn Elektroakustik GmbH
Nationale Identifikationsnummer: 0
Postanschrift: Pfaffenstrasse 25
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 74078
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 600 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 600 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:31/01/2023