Auftraggeber ist das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen. In Nordrhein-Westfalen nimmt die Polizei ihre Aufgaben in 47 Kreispolizeibehörden und drei Landesoberbehörden (LOB) mit circa 50.000 Beschäftigten wahr.
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Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW ("LZPD NRW") unterstützt innerhalb der Polizei NRW die Polizeiarbeit vor Ort durch die Entwicklung und Beschaffung modernster Technik und Ausstattung. Das LZPD NRW ist insbesondere der zentrale Servicepartner für alle betrieblichen Belange der IT-Infrastruktur der Polizei NRW. Die Fachanwendungen stehen landesweit allen Polizeibeschäftigten in einer der weltweit größten Domänenstruktur zur Verfügung. Das LZPD NRW bietet mehr als 100 zentrale polizeispezifische IT-Lösungen für alle Polizeibehörden an. Die Weiterentwicklung dieser komplexen Anwendungslandschaft findet regelmäßig über sogenannte Landesprojekte mit Budgetgrößen in mehrstelliger Millionenhöhe statt.
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Durch das Ministerium des Inneren des Landes NRW wurde das LZPD NRW mit der Festlegung von Standards für Hardware der "IuK-E" (Informations- und Kommunikationstechnik- Ermittlung) und "IuK-EU" (Informations- und Kommunikationstechnik-Ermittlungs-Unterstützung) für die Dienststellen beauftragt.
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Zur Beschreibung dieser Standards werden durch das LZPD NRW in enger Zusammenarbeit mit dem LKA NRW jährlich die tatsächlichen Bedarfe verbindlich ermittelt bzw. aktualisiert.
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Bei dem zu diesem Zweck in der Regel im Dezember jährlich stattfindenden Workshop werden die Erfahrungen der IuK-E/EU-Dienststellen mit der bisher eingesetzten Hardware (Hersteller, Modelle, Typen, Kompatibilitäten) abgefragt und als zukünftige Grundlagen bei der landeseinheitlichen Festsetzung der IuK-E/EU-Ausstattung verwendet. Wenn neue Entwicklungen und technische Möglichkeiten relevant sind, wird die Wirtschaftlichkeit der Aufnahme in die Standards der IuK-E/EU-Ausstattung geprüft. Die Ergebnisse des Workshops werden rechtsverbindlich in einer Aufstellung festgeschrieben.
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Wegen technischer Neuerungen benötigt das LZPD daher IT-Hardware (Clients und Laptops) und verschiedene dazugehörige IT-Dienstleistungen (u.a. "Sofort"-Reparatur in den Räumlichkeiten des Auftraggebers, Hotline für Störungsmeldungen, Abholung und Entsorgung von Elektro-Schrott und Verpackungen, WebShop / E-Portal / elektronischer Warenkorb zur Abwicklung von Bestellungen der einzelnen Dienststellen) zur IuK-Ermittlung und -Ermittlungsunterstützung.
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Es soll daher eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von leistungsstarken PCs sowie die hierzu gehörenden Service-, Garantie- und Gewährleistungen geschlossen werden. Es handelt sich insb. um die folgenden Produkte: IuK-/EU-PC INTEL, Workstation IT-EU (Komplett- PC), Mobile Workstation IT-EU und Notebook Ausbildungsrechner Cyberkriminalität, sowie verschiedene optionale Komponenten (z.B. SSD 2 TB SATAIII 6 - 6 Gb/s 2,5 Zoll, EXSYS IDE 2HDD PCIe Controller, Sharkoon HDD Station SATA Quickport DUO USB 3.0 und Tableau Forensic Universal Bridge T356789iu).
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Der Gesamthöchstwert des Auftrages, der als Rahmenvereinbarung mit Einzelabrufen ausgebildet ist, beläuft sich auf 10.080.000,00 EUR (netto). Diese Festlegung eines Höchstwerts erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert in Abweichung vom Schätzwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abnahmeverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung des Auftragswerts basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend, auch unvorhersehbar großen Bedarf des Auftraggebers die vergabegegenständlichen Leistungen betreffend im Rahmen der Laufzeit abzudecken - zudem auf der oberen Bandbreite der nach Erfahrung des Auftraggebers marktgängigen Preisbildung.
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Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Unterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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