Es sind geeignete Referenzen über die in den letzten höchstens drei Jahren ausgeführten Aufträge (Büromöbel und Sonderausstattung von Büroräumen, insbesondere im Hinblick auf Empfangsbereich, Begegnungszonen und Sozialräume) anzugeben.
Der Bieter muss mindestens eine und höchstens fünf geeignete Referenzen angeben.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren (2020 bis 2022) ersichtlich ist.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten in den letzten drei Jahren (2020 bis 2022) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu addieren.
Die Produkte erfüllen die Einhaltung der gesetzlichen und normativen Bedingungen.
Mindestanforderung - Referenzen müssen folgende Vorgaben erfüllen:
a, Gegenstand der Referenz
Ist Sonderausstattung von Büroräumen, insbesondere im Hinblick auf Empfangsbereich, Begegnungszonen und Sozialräume, die vom Umfang her auftragsgegenständlichen vergleichbar sind.
b, Mindestvoraussetzung für die Vergleichbarkeit ist vorliegend, wenn das Referenzprojekt in dem Zeitraum 01.01.2020 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge erbracht wurde.
c, Die drei Referenzprojekte mit jeweils den höchsten Auftragswerten erhalten, wie in dem Dokument Bewerbungsbedingung beschrieben Punkte.
d, Mindestens ein Referenzprojekt hatte insbesondere zum Leistungsgegenstand die Erstellung eines Ausstattung- bzw. Lösungskonzepts für die Einrichtung von Sonderarbeitsräumen und Begegnungszonen.
e, Mindestens ein Referenzprojekt hatte insbesondere zum Leistungsgenstand die Einbindung eines durch den Auftraggeber vorgegebenen Farbkonzepts.
f, Mindestens ein Referenzprojekt hatte zum Leistungsgegenstand die fach- und sachgerechte Ausführung des vom Anbieter erarbeiteten Konzepts.
g, Mindestens ein Referenzprojekt hatte insbesondere zum Leistungsgegenstand die Ausstattung von min. 150 Arbeitsplätze für Arbeitswelt 4.0 (New Work).
h, Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht.
Mindestanforderung - Beschäftigtenzahl:
Mindestanforderung ist, dass sich in den letzten drei Jahren (2020 bis 2022) die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters/die addierte Zahl der durchschnittlich jährlichen Beschäftigtenzahl im Falle einer Bietergemeinschaft auf mehr als 15 Beschäftigte beläuft
Mindestanforderung an die Produkte:
Die Produkte erfüllen die Einhaltung der gesetzlichen und normativen Bedingungen, dies ist mit folgenden Bescheinigungen nachzuweisen:
- PEFC Zertifikat - oder vergleichbar
- Blauer Engel - oder vergleichbar
- GS Siegel - oder vergleichbar
- Goldenes M - oder vergleichbar
- RKT- Recycling-Zertifikat - oder vergleichbar
Es werden nur Stoffe, Teile, Materialien, Pflegemittel usw. eingesetzt, welche nicht in der MAK-Liste (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration 2022) aufgeführt sind. Alle Produkte und Produktbestandteile müssen über die notwendigen und anerkannten Kennzeichnungen verfügen, um in Zukunft Trennung und Entsorgung zu erleichtern.
Holzprodukte stammen nach Nr. 2.3 Satz 1 und 2 öAUmwR nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung.